Um zu verdeutlichen, wie die momentane Vorzugstrasse durch gebaut wird, wurden uns Fotos zur Verfügung gestellt, die mit einem Quadrocopter gemacht wurden.
Es werden hier die Einschnitte in die Natur sehr gut erkennbar.
Nach Artikel 37 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes ist bereits 1990 die Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen entfallen. Nach § 109 g Absatz 2 des Strafgesetzbuches ist es untersagt aus Luftfahrzeugen sicherheitsgefährdete Anlagen zu fotografieren.…
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