Um zu verdeutlichen, wie die momentane Vorzugstrasse durch gebaut wird, wurden uns Fotos zur Verfügung gestellt, die mit einem Quadrocopter gemacht wurden.
Es werden hier die Einschnitte in die Natur sehr gut erkennbar.
Nach Artikel 37 des 3. Rechtsbereinigungsgesetzes ist bereits 1990 die Genehmigungspflicht für Luftbildaufnahmen entfallen. Nach § 109 g Absatz 2 des Strafgesetzbuches ist es untersagt aus Luftfahrzeugen sicherheitsgefährdete Anlagen zu fotografieren.
Warum legt man das /die Kabel nicht unterirdisch in einem sogenannten Arbeitstunnel um besser an die Kabel zu kommen wenn Reparaturbedarf wäre. Es spricht für diese Unterirdische Maßnahme dafür das man keine Masten erstellen brauchte und es wäre auch geschützt vor Umweltkatastrophen wie Tornados und Co.Die Landschaft wäre dann nicht verunstaltet. Die Vögel würden in ihren natürlichen Lebensraum behindert und es gäbe für die Menschen keine gesundheitlichen Risiken.Was heute ja technisch machbar wäre!
Als erste Antwort bekommt man die höheren Kosten zu hören, die aber eigentlich die Sache wert sein sollten. Ein Bundesgesetz verbietet die Erdverkabelung auf Bayerischen Boden, das ist ja das absurde.