Netz­aus­bau – Du bist ver­wirrt? Da geht noch was!

Verwirrung / ©pathdoc fotolia.de indexWir müs­sen alles tun, um die Bür­ger zu ver­wir­ren. Das könn­te das Mot­to der deut­schen Poli­tik sein.

Am Bei­spiel des Strom­mark­tes wird deut­lich, wie man die­ses Mot­to am bes­ten umset­zen kann. Netz­ent­wick­lungs­planSze­na­rio­rah­menGrün­buchWeiß­buch, Umwelt­be­richt, Stra­te­gi­sche Umwelt­prü­fung das alles sind Doku­men­te bzw. Ver­fah­ren, die der Bevöl­ke­rung auf­zei­gen sol­len, wie der Strom­markt der Zukunft aus­se­hen soll und sich rea­li­sie­ren lässt.

Das Bes­te an die­sen Doku­men­ten ist aber, dass sich die offi­zi­el­len Stel­len damit brüs­ten kön­nen, die Bevöl­ke­rung kön­ne sich an der Gestal­tung des Strom­mark­tes betei­li­gen. Das Gan­ze nennt sich Kon­sul­ta­ti­on. Wäh­rend der Kon­sul­ta­ti­on, kann jeder Bür­ger sei­ne Beden­ken schrift­lich äußern. Wie man am 2. Ent­wurf des Netz­ent­wick­lungs­plan für 2024 sehen kann, kön­nen Bür­ger einen Ein­spruch abge­ben, der muss aber nicht zwangs­läu­fig ernst genom­men wer­den. Die ein­fachs­te Maß­nah­me, man wer­tet die Ein­sprü­che als Massenbrief.

Begin­nen wir von vor­ne: Der Sze­na­rio­rah­men ver­sucht vor­her­zu­se­hen, wie viel Strom in den nächs­ten Jah­ren wo ver­braucht wird, wel­che Rol­le wer­den Kraft­wer­ke und erneu­er­ba­re Ener­gie­trä­ger spie­len. Auf Basis des Sze­na­rio­rah­mens wird jähr­lich der Netz­ent­wick­lungs­plan (NEP) erstellt. Zum The­ma Tras­sen­bau gehört auch das Ener­gie­lei­tungs­aus­bau­ge­setz (EnLAG). Natür­lich nicht zu ver­ges­sen, der Bun­des­be­darfs­plan, der auf Basis des NEP erstellt wird. Im Bun­des­be­darfs­plan sind die gro­ßen Strom­au­to­bah­nen gekenn­zeich­net, denn für die gilt dann das Netz­aus­bau­be­schleu­ni­gungs­ge­setz (NABEG).

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Ener­gie schreibt zum The­ma “Betei­li­gung der Öffentlichkeit”:

Das BMWi setzt beim Netz­aus­bau auf eine umfas­sen­de Infor­ma­ti­on und einen früh­zei­ti­gen Dia­log mit den betrof­fe­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern. Nur mit einer hohen Akzep­tanz der geplan­ten Vor­ha­ben lässt sich der Netz­aus­bau erfolg­reich rea­li­sie­ren. Des­halb betei­ligt die BNetzA die Öffent­lich­keit in allen Pro­zess­ab­schnit­ten des Netz­aus­baus früh­zei­tig und umfassend.“

Was, wann, wo??? Ja das ist die Fra­ge, woher erhält man die Infor­ma­tio­nen, zu was gera­de zur Kon­sul­ta­ti­on steht, an wen schi­cke ich den Ein­spruch und bis wann. Das ist ganz ein­fach. Jeder muss selbst aktiv wer­den und sich die Infos selbst beschaf­fen. Der inter­es­sier­te Bür­ger hat dann sagen­haf­te 6 Wochen Zeit, den Netz­ent­wick­lungs­plan zu lesen, zu ver­ste­hen und sei­nen Ein­spruch zu ver­fas­sen.  Der Netz­ent­wick­lungs­plan besteht in Teil 1 aus 137 Sei­ten und in Teil 2 aus 310 Sei­ten, dazu noch die Anhän­ge. Ist doch ein Klacks. Der Sze­na­rio­rah­men besteht aus 184 Sei­ten. Das Grün­buch ist mit immer­hin 60 Sei­ten und das Weiß­buch mit 108 Sei­ten dabei.

Wer Inter­es­se am Lesen der 1275 Sei­ten hat, hier gibt es die Doku­men­te in einer gesam­mel­ten Datei zum Down­load: Sammelmappe_Netzausbau (pdf, 70,2 MB)

Das Pseu­do­ver­an­stal­tun­gen mit Bür­ger­be­tei­li­gung ange­bo­ten wer­den ist ehren­wer­ter Ansatz, war­um aber fin­den die­se Ver­an­stal­tun­gen nicht ent­lang der vom Tras­sen­bau betrof­fe­nen Gebie­te statt?

Wir haben ja sonst nichts zu tun!

2 Gedanken zu „Netz­aus­bau – Du bist ver­wirrt? Da geht noch was!“

  1. Stra­te­gi­sche Ein­bin­dung der Bür­ger – alles zum Schein. Wir haben euch alle Infos ange­bo­ten (auch wenn die­se kei­nen Sinn erge­ben), wir haben euch zuge­hört aber wir machen was wir wol­len. Demo­kra­tie geht anders. Die­se angeb­li­che Ein­be­zie­hung ändert grund­sätz­lich nichts dar­an, dass wei­ter­hin Poli­tik für die gro­ßen Lob­by­is­ten gemacht wer­den soll. Wir aber sind das Volk und die Wäh­ler. Immer noch.

  2. Den Bür­gern wird eine ver­bind­li­che Betei­li­gung ver­wehrt. Ich zitie­re mal aus dem Fly­er der Aar­hus Kon­ven­ti­on Initia­ti­ve ( http://www.aarhus-konvention-initiative.de ) “Wenn Regie­run­gen von „Par­ti­zi­pa­ti­on der Öffentlichkeit
    bei umwelt­re­le­van­ten Pro­jek­ten“ reden, so mei­nen sie
    harm­lo­se Gesprächs­krei­se. Dabei gilt seit 1998 die UN
    Aar­hus Kon­ven­ti­on in Deutsch­land und in der EU, die
    seit 2007 ein­klag­ba­res Gesetz in Deutsch­land ist. In der
    Kon­ven­ti­on ist vor­ge­schrie­ben: das Recht auf
    Infor­ma­ti­on, auf Betei­li­gung und auf den Zugang zu
    Gerich­ten, wenn alle Optio­nen offen sind. Das heißt,
    von Anfang an.” Und genau die­ses Recht ist weder in den ein­schlä­gi­gen euro­päi­schen noch deut­schen Geset­zen kor­rekt ver­an­kert. War­um? Hat doch Sig­mar Gabri­el die Aaar­hus Kon­ven­ti­on 2007 eigen­hän­dig unter­schrie­ben. Wahr­schein­lich füh­len sich die Poli­ti­ker in ihren ange­stamm­ten rech­ten gegen­über den Wäh­lern beschnit­ten, wo käme man denn da hin, wenn Hinz und Kunz mit­ent­schei­den dürf­ten, wel­che Strom­tras­sen, ato­ma­re End­la­ger und Braun­koh­le­ta­ge­naue errich­tet wer­den dürften.

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