WILD-WEST-METHODEN AN DER SÜDOSTLINK STROMTRASSE

Das Netz­aus­bau­be­schleu­ni­gungs­ge­setz von 2019 macht es möglich

Bevor die Pla­nun­gen für den Süd­ost­link abge­schlos­sen sind, will die Fir­ma Ten­net im Lau­fe die­ser Woche vom 22. bis 26. Janu­ar mit Har­ve­s­tern mit der Wald­ro­dung ent­lang der Kreis­stra­ße bei Frau­en­zell, Orts­teil von Brenn­berg im Land­kreis Regens­burg begin­nen. Auf drei Kilo­me­tern Län­ge und 40 Meter Brei­te soll der Wald vor­zei­tig ver­nich­tet wer­den. Siehe dazu Pres­se­mit­tei­lung vom 19.01.2024

Ten­net hat es eilig

Die Har­ves­ter wol­len sich zudem rund zehn Kilo­me­ter durch den Forst­müh­ler Forst nach Wie­sent vor­an arbei­ten. Außer­dem haben sie  es eilig: auf­grund des Vogel­schut­zes müs­sen sie bis Ende Febru­ar fer­tig sein.

Wald­ro­dung muß rück­gän­gig gemacht werden

Im neu­en Netz­aus­bau­be­schleu­ni­gungs­ge­setz (kurz NABEG, ein­ge­führt 2019) steht, falls die Maß­nah­men sich als ver­früht her­aus­stel­len soll­ten, muß die Wald­ro­dung rück­gän­gig gemacht werden.
Das neue Gesetz “NABEG“ soll Ein­spruchs­rech­te der Bür­ger ver­hin­dern und die Mit­be­stim­mung bei Groß­pro­jek­ten ein­schrän­ken. So wer­den hier voll­ende­te Tat­sa­chen geschaf­fen: Wald soll vor­zei­tig ver­nich­tet wer­den, ohne dass ein Plan­fest­stel­lungs­be­schluss vorliegt.

Wie wird Wald­ro­dung rück­gän­gig gemacht?
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