Wenn die Ent­eig­nung kommt!

Häu­fi­ges The­ma in Bezug auf die Strom­pas­sa­ge Süd-Ost sind Ent­eig­nun­gen. Wie kommt es zu einer Ent­eig­nung und was kann man tun?

Durch den aktu­el­len mas­si­ven Wider­stand wird es für die aus­füh­ren­de Fir­ma Ampri­on zu erwar­ten sie, das sie nicht alle Grund­stü­cke frei­hän­dig erwer­ben kann. Aus die­sem Grund wird es dann zu Grund­stücks­ent­eig­nun­gen kommen.

Bereits wäh­rend der soge­nann­ten frei­hän­di­gen Ver­hand­lungs­pha­se soll­ten sich Grund­stücks­ei­gen­tü­mer an einen Fach­an­walt wen­den, spä­tes­tens aber wäh­rend des Ent­eig­nun­s­ver­fah­ren. Das Ein­schal­ten eines Rechts­bei­stan­des ist erfor­der­lich um  gegen den Vor­ha­ben­trä­ger nicht im Nach­teil zu sein. Der Vor­ha­ben­trä­ger muss im Ent­eig­nungs­ver­fah­ren die Anwalts­kos­ten erstat­ten, das hat den Grund, das die Ent­schä­di­gung nicht ver­rin­gert wird.

Durch den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss (PFB) wer­den erfor­der­li­che Grund­stücks­ent­eig­nun­gen vor­be­rei­tet. Der PFB erfolgt nach dem Pla­nungs­ver­fah­ren, wel­ches wier­der­um in meh­re­re Schrit­te unter­teilt ist.  Bereits im Pla­nungs­ver­fah­ren soll­te jeder aktiv wer­den, der sich gegen die Beein­träch­ti­gung sei­nes Eigen­tums  zur Wehr set­zen will. Beson­ders wenn eine Exis­tenz­ge­fähr­dung droht oder eine der Betriebs­ab­lauf bei Gewer­ben erheb­lich gestört wird soll­te man in die­sem Sta­di­um loslegen.

Bevor es zur eigent­li­chen Ent­eig­nung kommt, muss vom Vor­ha­ben­trä­ger ein ange­mes­se­nes Ange­bot vor­ge­legt und Ver­hand­lun­gen durch­ge­führt werden. 

In der Regel arbei­tet Ampri­on aber nicht mit Ent­eig­nun­gen son­dern mit einer Belas­tung mit­tels einer per­sön­li­chen beschränk­ten Dienst­bar­keit. Die­se Ent­schä­di­gungs­zah­lung rich­tet sich nach dem Ver­kehrs­wert vor und nach der Belas­tung. Die Belas­tung einer Frei­lei­tung liegt sehr häu­fig pau­schal bei ca. 15–20 % des Ver­kehrs­wer­tes der über­spann­ten Flä­che. Eine Belas­tung ist also für Ampri­on güns­ti­ger als eine Enteignung.

Kön­nen sich die Par­tei­en nicht eini­gen ermit­telt ein Gut­ach­ter die Höhe des Betra­ges. Der Gut­ach­ter berück­sich­tigt dabei ver­schie­de­ne Punk­te. Wird das Grund­stück durch einen Mast beein­träch­tigt wer­den Punk­te wie Aus­fall­flä­che, Ertrags­min­de­rung usw. mit in die Kal­ku­la­ti­on einbezogen.

Gabi Eder  / pixelio.de

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