Häufiges Thema in Bezug auf die Strompassage Süd-Ost sind Enteignungen. Wie kommt es zu einer Enteignung und was kann man tun?
Durch den aktuellen massiven Widerstand wird es für die ausführende Firma Amprion zu erwarten sie, das sie nicht alle Grundstücke freihändig erwerben kann. Aus diesem Grund wird es dann zu Grundstücksenteignungen kommen.
Bereits während der sogenannten freihändigen Verhandlungsphase sollten sich Grundstückseigentümer an einen Fachanwalt wenden, spätestens aber während des Enteignunsverfahren. Das Einschalten eines Rechtsbeistandes ist erforderlich um gegen den Vorhabenträger nicht im Nachteil zu sein. Der Vorhabenträger muss im Enteignungsverfahren die Anwaltskosten erstatten, das hat den Grund, das die Entschädigung nicht verringert wird.
Durch den Planfeststellungsbeschluss (PFB) werden erforderliche Grundstücksenteignungen vorbereitet. Der PFB erfolgt nach dem Planungsverfahren, welches wierderum in mehrere Schritte unterteilt ist. Bereits im Planungsverfahren sollte jeder aktiv werden, der sich gegen die Beeinträchtigung seines Eigentums zur Wehr setzen will. Besonders wenn eine Existenzgefährdung droht oder eine der Betriebsablauf bei Gewerben erheblich gestört wird sollte man in diesem Stadium loslegen.
Bevor es zur eigentlichen Enteignung kommt, muss vom Vorhabenträger ein angemessenes Angebot vorgelegt und Verhandlungen durchgeführt werden.
In der Regel arbeitet Amprion aber nicht mit Enteignungen sondern mit einer Belastung mittels einer persönlichen beschränkten Dienstbarkeit. Diese Entschädigungszahlung richtet sich nach dem Verkehrswert vor und nach der Belastung. Die Belastung einer Freileitung liegt sehr häufig pauschal bei ca. 15–20 % des Verkehrswertes der überspannten Fläche. Eine Belastung ist also für Amprion günstiger als eine Enteignung.
Können sich die Parteien nicht einigen ermittelt ein Gutachter die Höhe des Betrages. Der Gutachter berücksichtigt dabei verschiedene Punkte. Wird das Grundstück durch einen Mast beeinträchtigt werden Punkte wie Ausfallfläche, Ertragsminderung usw. mit in die Kalkulation einbezogen.
Gabi Eder / pixelio.de
Als Anregung/Ergänzung: Man sollte sich auch mit dem Begriff “Vorläufige Besitzeinweisung” auseinander setzen. Hier ein Impuls: http://dejure.org/gesetze/BauGB/116.html.