Das Gaskraftwerk in Irsching soll mit einem Trick doch noch Gewinn erwirtschaften. Wer das bezahlen soll ist ja klar, der Stromkunde.
Das Gaskraftwerk in Irsching läuft zur Zeit zu selten, um Gewinn zu erwirtschaften. Aus diesem Grund will E.On als Betreiber des Kraftwerks die Stilllegung ab März 2016 beantragen. Wegen einer Sondervereinbarung muss das Kraftwerk bis dahin bereitstehen. Für diese Sondervereinbarung erhält E.On von Tennet den Betrag von 80 Millionen Euro.
Der Betreiber des Gaskraftwerks hat wohl folgenden Plan mit dem Gaskraftwerk. Termingerecht wird die Stilllegung des Gaskraftwerks bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragt. Das die Bundesnetzagentur der Stilllegung zustimmt ist so gut wie ausgeschlossen, denn die Stromversorgung im Süden wird als brüchig eingestuft. IM Süden Deutschlands wurden bis er elf Kraftwerke als unerlässlich eingestuft. Also wird die BNetzA bestimmen, dass Irsching noch bis mindestens 2018 weiterläuft.
Die Stellung der Unerlässlichkeit des Gaskraftwerks gibt E.On eine günstige Verhandlungsposition. E.On wird seine Preise neu verhandeln können, natürlich zum positiven des Konzerns. Das Problem geht weiter.
Zu Hilfe kommt E.On die Verordnung für Reservekraftwerke, diese Verordnung gilt nur für alte und abgeschriebene Anlagen. Irsching ist aber in kaufmännischer Hinsicht noch nicht abgeschrieben. Der Bau von zwei Kraftwerksblöcken wurde erst 2011 fertiggestellt. Würde Irsching zu einem Reservekraftwerk dekradiert, dürfte es nicht wieder regulär ans Stromnetz. Was bleibt ist die Möglichkeit einer Sondervereinbarung mit der BNetzA und die wird E.On nur eingehen, wenn es sich finanziell rechnet.
So kann es Irsching schaffen, vom unrentablen Gaskraftwerk zu einer Geldquelle auch über den Atomausstieg 2022 hinaus zu werden.