Der Ausbau eines überdimensionierten Übertragungsnetzes ist unwirtschaftlich, umweltzerstörend und für die Energiewende kontraproduktiv. Die hohen Kosten erdverkabelter Megatrassen wie dem SuedOstLink führen zu wachsenden gesellschaftlichen Problemen: Ohne eine regionale Wertschöpfung bei der Energieerzeugung wird Strom immer mehr zu einem Luxusgut, wie die massiven Preiserhöhungen der Netzentgelte durch Übertragungsnetzbetreiber Tennet jetzt schon zeigen. Die Energiewende muss deshalb dezentral erfolgen.
Dass es in Deutschland möglich ist, Menschen mit Stromsperren zu belegen, die diese Kosten nicht mehr bewältigen können, ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Energiekonzerne mehr Rechte besitzen als die Bürgerinnen und Bürger. Eine bezahlbare Stromversorgung für jeden muss garantiert werden!
Das Vorgehen von Netzbetreiber Tennet bei der Suche nach dem geeigneten Trassenverlauf ist ein moralischer Tiefpunkt bei der ohnehin schon eklatant undemokratischen Netzausbau-Planung. In den sogenannten „Planungsbegleitenden Foren“ wurde ein nach eigenem Gutdünken ausgewählter Kreis von Betroffenen dazu aufgefordert, sich gegenseitig die Leitungen zuzuschieben. Ob und wie diese Eingaben in die Planungen für den SuedOstLink mit eingeflossen sind, bleibt völlig intransparent. Dies ist eine Huldigung an das Sankt-Florians-Prinzip und gesellschaftlich verantwortungslos.
„Die frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit war uns ein großes Anliegen und hat erheblich zu einer Versachlichung der Diskussion um die Gleichstromleitungen beigetragen.“ Diese Äußerung der Bayerischen Landesregierung zeugt entweder von Unkenntnis oder von einer bewussten Ignoranz gegenüber geltendem Recht.
Laut der seit 2007 für Deutschland geltenden Aarhus-Konvention, die eine rechtsverbindliche Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Zulassung von Vorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen – insbesondere bei Infrastrukturmaßnahmen – garantiert, ist die Stromnetz-Planung nicht rechtskonform. Die Bundesregierung versäumt hier ihre Pflicht bei der einschlägigen Gesetzgebung: mit dem Netzentwicklungsplan bekommen die Bürgerinnen und Bürger eine bereits fertige Planung vorgelegt. Es fehlt jedoch die Klagemöglichkeit für Einzelpersonen ganz am Anfang des Verfahrens, wenn alle Optionen noch offen sind. Von einer „frühzeitigen Einbindung“ kann also keine Rede sein.
“Bayern trägt den Ausbau der Übertragungsnetze mit”, so die Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung. Demnach muss die Staatsregierung auch die Verantwortung dafür übernehmen, dass mit den Anträgen der Übertragungsnetzbetreiber auf die Bundesfachplanung der nächste Schritt zur Verwirklichung staatlicher Schwarzbauten eingeleitet wird.
Das wird noch heiß werden, wenn die Landratsämter oder Kommunen die von der Trasse betroffenen Grundstücksbesitzer unrechtmäßig enteignen wollen. Und Deutschland könnte für die blockierte Umsetzung der Aarhus Konvention in Regress genommen werden. Bin mal gespannt!