Von: Renate van de Gabel-Rüppel (r.rueppel@t‑online.de)
Die Aarhus-Konvention ist am 25. Juni 1998 in der dänischen Stadt Aarhus unterzeichnet und seit 30. Okt. 2001 in Kraft. Das Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) regelt den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. 47 Staaten haben bisher die Konvention ratifiziert.
Das Übereinkommen ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt. Die Aarhus-Konvention setzt sich inhaltlich aus drei “Säulen” zusammen:
- dem möglichst freien Zugang zu Umweltinformationen,
- der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und
- dem Zugang zu Gerichten.
Im Gegensatz zum deutschen Umweltrecht ist festgelegt, dass es einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf, wenn Vorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen, so wie die Gleichstromtrassen, geplant sind.
Im Artikel 9 der Aarhus-Konvention wurde der Zugang zu Gerichten bei Umweltbelangen geregelt: sie schreibt jeder Person ein Widerspruchs- und Klagerecht im Falle der Verweigerung
des Informationszugangs, im Hinblick auf Entscheidungen, die der Öffentlichkeitsbeteiligung unterliegen, sowie allgemein bei Verstößen gegen umweltrechtliche Vorschriften, zu.
Betroffen von der Klage sind die Strategischen Umweltprüfungen, die bei Großprojekten, die massiv in die Umwelt und Natur eingreifen, notwendig sind. Die Aarhus-Konvention ist absolut rechtlich verbindlich und steht als UN-Recht über EU-Recht, welches wiederum über nationalem Recht steht. Deutschland hat sich verbindlich 2007 dem Konvention angeschlossen, der damalige Umweltminister hat den Vertrag unterschrieben.
Download: lokal_aarhus_klage.pdf
Danke für diese Informationen, Renate. Die können für den Widerstand gegen die Trassen eine entscheidende Wende einleiten, sofern der Fonds genügend Mittel, sprich Kohle, erhält. Da die Bundesregierung die von ihr unterzeichneten und ratifizierten Bestimmungen der Konvention nicht in den Gesetzen verankert hat, ist das ein Verstoß gegen internationales und europäisches Recht, welches vor dem EUGH einklagbar ist. Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Bundesregierung vor den EUGH kommt und auch verurteilt wird, wir haben also gute Chancen, brauchen aber einen langen Atem. Politiker reagieren auf Hinweise zu Aarhus allergisch, da sie sich direkt auf einen wunden Punkt angesprochen fühlen, und das zu Recht. Denn im Gegenzug wurden die bisherigen Beteiligungsprozesse wie Raumordnungsverfahren für die neu zu bauenden HGÜ einfach abgeschafft, durch Gesetze wie das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NaBeG) und das Energieeinleitungsgesetz (EnLaG). Hier ist die Beteiligung des Bürgers nur noch Kosmetik, wie wir am 2. Entwurf des NEP sehen. Wir müssen diesem Vorhaben zum Erfolg verhelfen, das ist für uns Trassen- und Frackinggegner die einzige reale von Politikern der regierenden Parteien unabhängige Chance, zu unserem guten Recht zu kommen. Seht euch den Download am Ende des Beitrags gut an und tut euer Möglichstes!