Presseerklärung Grüne-Fichtelgebirge
Marktredwitz 07.12.2017 Die Bundesfachplanung des Südostlinks ist nicht rechtskonform, weil das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) sowohl mit Europarecht als auch mit der Aarhus Konvention nicht vereinbar ist. Es ist somit keine wirksame Kontrolle der Entscheidung über die Bundesfachplanung durch den Gesetzgeber sichergestellt. Das haben der Würzburger Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Wolfgang Baumann und Prof. Dr. Alexander Brigola, Professor für Internationales Wirtschaftsrecht und Europarecht an der Technischen Hochschule Nürnberg, in einem neun Seiten langen Aufsatz über die Rechtsschutzmöglichkeiten am Ende des Bundesfachplanungsverfahrens der Gleichstromtrassen im renommierten deutschen Verwaltungsblatt festgestellt.…
→ weiterlesen