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Heute entscheiden die Mitglieder des Deutschen Bundestages über einen Gesetzentwurf, der den Energieleitungsausbau erneut beschleunigen soll. Allerdings gibt es bereits seit 2011 das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Nun geht es um „die Beschleunigung der Beschleunigung“. Zu Lasten der Allgemeinheit werden hierbei den Übertragungsnetzbetreibern noch weitreichendere Befugnisse und Rechte zugestanden. Denn künftig sollen deren eigene Interessen für die Errichtung und Inbetriebnahme von Stromleitungen, Gaskraftwerken und Speicheranlagen genügen, ungeachtet des „öffentlichen Interesses“ oder einer ausreichenden und dem Gemeinwohl dienenden abgeschlossenen Bedarfsfeststellung.…
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