Die Aarhus Konvention – was bedeutet sie für die Stromtrassen, aber auch für Fracking und Kohleabbau?
Vor fast einem Jahr machte mich Brigitte Artmann, Sprecherin der BI „Fichtelgebirge sagt NEIN zur Monstertrasse“ auf die Regelungen der Aarhus Konvention aufmerksam. Sie erklärte mir, was diese Konvention für den weiteren Widerstand gegen die HGÜ Süd Ost bedeuten könnte. Ich startete einige Versuche, örtliche Politiker ins Boot zu holen, stieß dort aber auf Desinteresse oder wurde sogar belächelt. Daraufhin ließ ich die Sache etwas entmutigt ruhen.
Mittlerweile leisten wir länger als ein Jahr Widerstand gegen die Trassen und kämpfen an vielen Fronten für die dezentrale Energiewende. Am Ziel sind wir noch nicht und manchmal haben wir den Eindruck, man will uns hinhalten, vor allem durch wechselnde Politikeraussagen oder eine oberflächlich berichtende Presse. Die gegenwärtige Bürgerbeteiligung wie im Netzentwicklungsplan ist eine Farce, sie dient nur der Kosmetik und gibt den Bürgern nicht die Rechte, die ihnen nach der Aarhus Konvention zustehen. Das deutsche Umweltrecht verwehrt den betroffenen Menschen bewusst ihr Recht, von Anfang an zu klagen gegen Stromtrassen, Fracking, Kohleabbau, CO2-Lagerung, Endlager oder Straßenausbau.
Hier kommt jetzt die Aarhus-Initiative ins Spiel www.aarhus-konvention-initiative.de .
Das Bündnis hat sich gegründet, um die Vorgaben der Konvention für die Bürger durchzusetzen und zwar vor dem Aarhus-Komitee. Mit einem positiven Urteil des Komitees kann man als betroffene Person direkt vor das zuständige Verwaltungsgericht gehen.
Im neuen Info-Flyer, der beigefügt ist, werden Informationen gegeben, wie der Ablauf konkret erfolgen kann.
Die Aarhus Konvention Initiative hat zu diesem Zweck einen Rechtshilfefonds eingerichtet Der Fonds braucht jetzt vor allem finanzielle Unterstützung, um die Klage weiter verfolgen zu können.
Das dort gesammelte Geld wird auf ein Treuhand-Konto eingezahlt. Spenden an einen Rechtshilfefonds sind nicht steuerlich absetzbar. Kostenumfang der Klage sowie die Klageschrift werden noch veröffentlicht. Nachstehend die Bankverbindung
Rechtshilfefond-Konto: Brigitte Artmann Aarhus Konvention
IBAN: DE48780500000222354185
BIC: BYLADEM1HOF
Ich sehe in dieser Initiative eine hervorragende Möglichkeit, echte Bürgerbeteiligung gegen die Trassen und auch gegen Fracking durchzusetzen.
Alle, denen es mit der Verhinderung der Trassen ernst ist, sind herzlich eingeladen, sich anhand des Flyers und auf der Homepage der Initiative zu informieren und sie finanziell zu unterstützen.
Auszug aus dem Flyer:
Woher kommt der Name „Aarhus“? Von der dänischen Stadt Aarhus. Der Völkervertrag wurde dort. 1998 von sehr vielen Staaten unterzeichnet. Wozu einen Rechtshilfefonds? Um unsere Anwälte und die sonstigen Kosten der Klage zu bezahlen.
Ein Rechtshilfefonds ist ein Konto, auf das viele Personen und Organisationen einzahlen um die hohen Kosten einer Klage solidarisch zu teilen. Spenden an einen
vertreten die Aarhus Konvention Initiative bei dieser bahnbrechenden Klage. Die Kanzlei Günther aus Hamburg hat bereits der Klägerin gegen das Brunsbüttel-Zwischenlager zu ihrem Recht verholfen. Das muss finanziert werden und dazu braucht es Ihre Spenden. Zusätzlich beratend eingebunden haben wir die Aarhus-Anwälte vom Ökobüro Wien, ECO Forum und Earth Justice, die allen Klägern vor dem Aarhus Komitee zur Seite stehen. Wenn Regierungen von „Partizipation der Öffentlichkeit bei umweltrelevanten Projekten“ reden, so meinen sie harmlose Gesprächskreise. Dabei gilt seit 1998 ein Umweltrecht, das in Deutschland und der EU einklagbares Gesetz ist. Darin ist vorgeschrieben das Recht auf Information, auf Beteiligung und auf den Zugang zu Gerichten – und zwar wenn alle Optionen offen sind – das heißt von Anfang an. Super, könnte man nun denken. Jedoch: Regierungen verweigern dieses Recht und niemand setzte es durch. Das wollen wir jetzt mit Ihrer Hilfe ändern. Mit der UN AARHUS KONVENTION klagt Brigitte Artmann bereits vor der UN in Genf gegen die Genehmigungsverfahren der AKW Hinkley Point C in Großbritannien und Temelin in Tschechien. Berater ist Jan Haverkamp, Atom- und Aarhus-Experte von Greenpeace und Nuclear Transparency Watch. „Ohne Jan Haverkamp hätte ich überhaupt nicht gewusst, dass es diese Möglichkeit der Klage gegen Temelin gibt. Deutschland ist bei Bürgerrechten eine Bananenrepublik“ sagt Brigitte Artmann. Deshalb hat Brigitte Artmann mit Bürgerinitiativen und Einzelpersonen die Aarhus Konvention Initiative in Deutschland gegründet, nachdem sie schon vorher aus demselben Grund das europaweite Netzwerk Nuclear Transparency Watch mitgegründet hat. DIE NEUE KLAGE
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Hier geht es zur Seite mit der aktuellen Flyer-Version – bitte diesen Link für die Weiterverbreitung verwenden, danke!
http://aarhus-konvention-initiative.de/flyer/