In der gerade abgelaufenen mehrwöchigen Frist der Konsultation des Netzentwicklungsplans Strom 2035 (2021) konnten alle BürgerInnen, Kommunen und sonstige Vereinigungen zum Ende Januar 2021 veröffentlichen NEP 2035 (2021) Stellung nehmen.
Die Stadt Altdorf hat in ihrer Stellungnahme die Maßnahme “Juraleitung P53” abgelehnt mit folgenden Begründungen (gekürzte Fassung, vollständiger Beitrag im Anhang):
- Der NEP 2035 (2021) weist keine rechtliche Auseinandersetzung mit den relevanten Anforderungen an die Bedarfsfeststellung für Netzausbauvorhaben auf, d.h. geltendes europäisches Recht und die Maßnahmen zur Sicherstellung der energie- und klimapolitischen Ziele und Vorgaben der Energieunion werden nicht entsprechend berücksichtigt.
- Der NEP 2035 (2021) berücksichtigt nicht alle Details des Szenariorahmens und ist somit als nicht vollständiger Netzentwicklungsplan zur Konsultation veröffentlicht worden.
- Die rechtliche Anforderung der Berücksichtigung einer Kosten-Nutzen-Analyse bei der Erstellung der nationalen Energie- und Klimapläne muss auch bei der Planung und Zulassung des Baus neuer Verbindungsleitungen beachtet werden, d.h. der sozioökonomische und ökologische Nutzen muss die Kosten übersteigen. Hierbei müssen auch die Folgekosten des Netzausbaus berücksichtigt werden. Da dies bis dato nicht nachgewiesen werden konnte, ist die Einstufung der Juraleitung P53 als PCI-Leitung nicht vorzunehmen (PCI = Vorhaben von gemeinsamem Interesse).
- Das Netzmodell der TenneT begründet den Netzausbau mit einer zu hohen Strombelastung. Im NEP 2035 (2021) werden jedoch keine Aussagen zum NOVA-Prinzip (Netzoptimierung vor Verstärkung vor Ausbau) dargelegt. Somit wird beispielsweise eine Netzverstärkung durch Umbeseilung (…) in keinster Weise berücksichtigt. Mit dieser einfachen Maßnahme wäre es möglich, die von TenneT genannte Überlastung vollständig zu beheben.
- Die Bewertung von Mindestabständen, gesundheitlichen Gefahren wie auch die Auswirkungen auf Fauna und Flora werden im NEP 2035 (2021) nicht berücksichtigt.
- Alternativoptionen wie die Doppelleitung zwischen den Umspannwerken Irsching im Norden und Ottenhofen (380 kV) und Neufinsing (220 kV) im Süden, oder auch die Leitung von Schwandorf nach Pleinting, werden nicht ausreichend berücksichtigt. Auch hier könnten Maßnahmen zur Verringerung von Überlastungen durchgeführt werden (…).
- Durch eine enge Kooperation zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern wäre es möglich, weiteres Optimierungspotential zu wecken, beispielsweise bei der Optimierung von älteren Bestandsleitungen. Leider sind in dieser Richtung noch keine Maßnahmen berücksichtigt worden.
- Die Ertüchtigung der Juraleitung P 53 dient v.a. dem Umstand, dass die seltenen Stromspitzen abgedeckt werden sollen. Die Auslastung der P53 wird von der Bundesnetzagentur lediglich mit 11%, die maximale Auslastung mit 40% angegeben (NEP 2019 (2030), B, S. 186). Dies widerspricht jedoch der Zielsetzung einer kostengünstigen Stromversorgung.
- Es erfolgt bei der Erarbeitung der deutschen Netzentwicklungspläne weder eine Berücksichtigung der Stromproduktions- und Netzausbaukosten noch der Auswirkungen der diversen Maßnahmen zur Reduzierung der Stromversorgungskosten.
- Die im NEP 2035 (2021) prognostizierten, erheblich geringeren Stromexporte in Richtung Österreich und Schweiz sollten eine neue Prüfung der Notwendigkeit der Juraleitung P53 nach sich ziehen, was bis dato nicht erfolgte.
Fazit:
Die Erforderlichkeit der Maßnahmen des Projektes Juraleitung P 53 konnte im NEP 2035 (2021) nicht belegt werden.
Kosten-Nutzen-Analysen und die Bestätigung des Bedarfs sind bis heute nicht erfolgt, rechtliche Vorgabe und aktuelle Details werden nicht ausreichend berücksichtigt. Beispielsweise erfolgt auch die Einbindung der Stakeholder, wie Kommunen, Gesellschaft und Verbände bzw. Vereine, nur sehr geringfügig, d.h. Bedenken und konstruktive Kritik wie auch Vorschläge werden in der Regel ignoriert.
Das Ziel einer erneuerbaren, dezentralen, regionalen und bezahlbaren Energiewende wird mit den Maßnahmen aus den Netzentwicklungsplänen und der intransparenten Vorgehensweise nicht erreicht werden können!