Pressemitteilung Aktionsbündnis gegen die Süd-Ost-Trasse vom 31.01.2017
Netzentwicklungsplan 2030 – Trassen statt Energiewende
Die Netzbetreiber haben am 31.Januar 2017 den neuen Netzentwicklungsplan 2030 vorgelegt. Die Bürgerinnen und Bürger haben ab sofort die Möglichkeit, diesen zu konsultieren. Erfahrungsgemäß werden die Einsprüche jedoch lediglich von den Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagentur verwaltet, aber kaum beachtet. Aus diesem Grund wird der Protest gegen unnötige Stromtrassen gerade auch im Wahlkampfjahr 2017 verstärkt fortgeführt werden. Es liegt in der Verantwortung der Politik, das Recht der Stromkunden auf eine bezahlbare, klimafreundliche Energieversorgung durchzusetzen.
Der nun wieder neu von den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegte Netzentwicklungsplan (NEP) 2030 folgt – wie auch in den vorangegangenen Jahren – dem Prinzip „Trassen statt Energiewende“. Das Aktionsbündnis gegen die Süd-Ost-Trasse stellt die Pläne für diesen massiven Netzausbau in Frage, denn für die Energiewende ist dieser NEP untauglich.
Die Energiewende erfordert dezentrale Energiekonzepte!
Der Netzentwicklungsplan wird von den Übertragungsnetzbetreibern als „Wünsch-dir-was“ für ihre Konzerninteressen missbraucht. Der geplante Stromnetzausbau muss deutlich reduziert werden, große Nord-Süd-Verbindungen sind vermeidbar. Sie werden für die Versorgungssicherheit Bayerns nicht benötigt, sondern sind Strom-Export-Trassen mit hohen Anteilen von Kohlestrom. Der Netzentwicklungsplan selbst ist hier Beleg für die Übertragung von zentral erzeugtem Strom aus Kohle. Diese Profitorientierung allein zugunsten der Großkonzerne läuft dem Interesse aller Stromkunden zuwider und dient nicht dem Gemeinwohl.
Die Vertreter der Bürgerinitiativen werden sich verstärkt dafür einsetzen, dass einer sozial gerechten, wirtschaftlich sinnvollen und umweltfreundlichen Energieversorgung im kommenden Bundestagswahlkampf ein deutlich größerer Stellenwert zugemessen wird, als dies bislang der Fall ist. Ein schneller Kohleausstieg ist dringend erforderlich!
Erdverkabelte Megatrassen wie der SuedOstLink sind Pilotprojekte mit zahlreichen technischen und umweltrelevanten Problemstellungen, die sich einer seriösen Kostenschätzung weiterhin entziehen. Der massive Netzausbau mit Gleichstromtrassen hat zudem zahlreiche weitere teure und für die Bevölkerung gesundheitsgefährdende Projekte zur Folge, die in direktem Zusammenhang mit dem Bau der HGÜ-Trassen stehen.
So sind beispielsweise die Wechselstromtrassen P44 (Altenfeld-Grafenrheinfeld) bzw. die Alternativstrecke P44mod (Altenfeld-Würgau-Ludersheim im Nürnberger Land) erneut im NEP enthalten – trotz öffentlicher Beteuerungen von Seiten der Bayerischen Landesregierung, dieses Vorhaben verhindern zu wollen. Diese Stromtrassen sollen im Falle einer Störung der Gleichstromleitungen für ausreichend Transportkapazität sorgen. Eine verbindliche Abstandsregelung zur Wohnbebauung für den Schutz der Anwohner bei Neubau oder Aufrüstung von Wechselstromtrassen fehlt in Bayern weiterhin.
NEP ist nicht rechtskonform
Laut der seit 2007 für Deutschland gültigen Aarhus-Konvention, die eine Öffentlichkeitsbeteiligung bei Entscheidungsverfahren regelt, ist der Netzentwicklungsplan nicht rechtskonform. Beim NEP bleibt den Betroffenen nur die Wahl zwischen „Pest und Cholera“, das heißt zwischen Trassen und Trassen. Dies ist ein eklatant unrechtmäßiges und undemokratisches Vorgehen. Das Aktionsbündnis gegen die Süd-Ost-Trasse fordert Szenarien, die eine Planung ohne den massiven Zubau von neuen Stromleitungen überprüfen, also die Berechnung einer Null-Variante, die ohne neue oder aufgerüstete Übertragungstrassen auskommt.
Denn mit dem NEP bekommen die Bürgerinnen und Bürger eine fertige Planung vorgelegt. Aarhus aber verlangt in Umweltangelegenheiten eine Öffentlichkeitsbeteiligung und einen Gerichtszugang für Einzelpersonen und Umweltverbände, wenn alle Optionen offen sind.
Die Bundesregierung versäumt ihre Pflicht bei der einschlägigen Gesetzgebung. Die völkerrechtlichen Vorgaben der Aarhus-Konvention werden bei Infrastrukturmaßnahmen wie Stromtrassen nur unzulänglich umgesetzt. Damit werden die Leitungen im Netzentwicklungsplan zu Schwarzbauten. Als Aktionsbündnis unterstützen wir deshalb rechtliche Schritte gegen Trassen, die nicht rechtskonform geplant werden.
Mehr zum Thema Aarhus-Konvention hier: „Die Aarhus-Konvention und das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz: Gilt – gilt nicht – gilt – gilt sie?“ vom 13.01.2017
Der stichhaltigste Grund, die im NEP geplanten Trassen abzulehnen ist die fehlende Rechtskonformität des gesamten Plans. Das dem nationalen und europäischen Recht übergeordnete Völkerrecht der Aarhus Konvention wird hier eklatant verletzt. Dadurch werden die geplanten Stromtrassen zu Schwarzbauten. So klipp und klar muss man das sagen. Und sowohl die bayerische Staatsregierung als auch die Bundesregierung wissen, dass sie hier was falsch machen, siehe Brief der Umweltministerin Hendricks im oben genannten Artikel. Bereits die Bundeskanzlerin hatte in einem Brief eine Zweitverurteilung auf völkerrechtlicher Ebene befürchtet, siehe Beitrag “Die Bundeskanzlerin schreibt einen Brief”.