Beantwortung der Fragen der BNetzA aus dem “Begleitdokument zur Konsultation des Szenariorahmens 2019–2030” durch die Plattform Energie e.V.
Achtung! Fristverlängerung der Konsultation!
Da einige Tage lang bei Aufruf der Website der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Meldung erschien, dass das Sicherheitszertifikat abgelaufen sei, wurde die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen zum Szenariorahmen 2019–2030 bis zum 21. Februar 2018 verlängert.
Konsultations-Beiträge bitte an diese Adresse schicken: szenariorahmen@bnetza.de
Als Hilfestellung hat die Plattform Energie e.V. Antworten zum Begleitdokument der BNetzA zur Verfügung gestellt.
Die Pressestelle des Aktionsbündnisses gegen die Süd-Ost-Trasse weist darauf hin, dass die gesamte Netzausbau-Planung, die mit dem Szenariorahmen beginnt, ein gravierendes Versäumnis beinhaltet: Sie ist rechtswidrig, denn sie vernachlässigt die Bestimmungen der Aarhus Konvention. Diese garantiert der betroffenen Öffentlichkeit bei Umweltverfahren den Zugang zu Gerichten, wenn alle Optionen noch offen sind.
Das ist hier nicht der Fall, denn es besteht keine rechtsverbindliche Einspruchsmöglichkeit gegen ein Szenario, welches nur Stromtrassen als Umsetzung der Energiewende sieht. Wer immer sich an diesen Konsultationen beteiligt, hat nicht das Recht, diese im Szenariorahmen praktizierte Vorgehensweise gerichtlich überprüfen zu lassen. Denn nur hier, ganz am Beginn des Planungsverfahrens, sind noch “alle Optionen offen”.
Hier die Fragen der BNetzA und die Antworten von Plattform Energie e.V. als Download: AntwortBNetzAFragen (pdf, 241kB)