Ab sofort kann zum Aktuellen Netzentwicklungsplan Einspruch erhoben werden.
Wie angekündigt ist es ab jetzt möglich, dank vorgefertigter Textbausteinen, die auf der Stromautobahn-Homepage hinterlegt sind, eine Stellungnahme zum NEP 2030 abzugeben.
Die Konsultationsfrist am ist 28.02.2017 abgelaufen.