Kon­sul­ta­ti­on Netz­ent­wick­lungs­plan 2019–2030

von Mat­thi­as Groble­ben ( nbglandsued@stromautobahn.de )

Vor weni­gen Tagen hat die Bun­des­netz­agen­tur (BNetzA) den von den Über­tra­gungs­netz­be­trei­bern (ÜNB) ein­ge­reich­ten Netz­ent­wick­lungs­plan 2019 – 2030 (NEP 2019–2030) zur Kon­sul­ta­ti­on freigegeben.
Damit besteht die Mög­lich­keit Kom­men­ta­re zu den geplan­ten Lei­tun­gen abzugeben.

Spe­zi­ell zu 2 The­men soll­ten unbe­dingt Stel­lung­nah­men abge­ge­ben werden:

  1. Umspann­werk Ludersheim
    In der letz­ten Sit­zung vor der Som­mer­pau­se hat der Stadt­rat einen Beschluss ver­ab­schie­det, der die Stadt­rats­mei­nung zu den geplan­ten Tras­sen und zum Umspann­werk wiedergibt.
    In dem Beschluss wird eine Ver­schie­bung des bestehen­den Umspann­werks in nord­west­li­che Rich­tung, hin zum Auto­bahn­kreuz Alt­dorf gefordert.
    Im jetzt vor­lie­gen­den NEP 2019–2030 auf Sei­te 170 wird jedoch von einem neu­en Umspann­werk gesprochen!
    Zitat:
    Die bestehen­de 220-kV-Lei­tung von Luders­heim über Sitt­ling nach Alt­heim soll durch eine neu zu errich­ten­de 380-kV-Lei­tung in der bestehen­den Tras­se ersetzt wer­den. In Luders­heim und Sitt­ling müs­sen im Zuge der Maß­nah­men neue 380-kV-Schalt­an­la­gen errich­tet werden

Zitat Ende:
Offen­sicht­lich wur­de der Stadt­rat falsch infor­miert, oder hat die Infor­ma­ti­on falsch verstanden.

Die Kon­se­quenz ist, in Luders­heim soll es 2 Umspann­wer­ke geben, das Bestehen­de und ein neu­es für die 380kV Leitungen.

  1. Lei­tung P44mod
    Wie von Herrn Aiwan­ger FW und Herrn Dün­kel CSU ver­öf­fent­licht, soll die Pla­nung der Lei­tung P44mod nicht wei­ter ver­folgt werden.
    Ob die­ses Ver­spre­chen ein­ge­hal­ten wird, ist mehr als Zwei­fel­haft.
    Im aktu­el­len NEP 2019–2030 sind die Vari­an­ten der P44 zwar expli­zit nicht mehr auf­ge­führt, aller­dings steht auf Sei­te 62:
    Zitat:
    In Fäl­len in denen in der Ver­gan­gen­heit bereits eine Abwä­gung der Alter­na­ti­ven statt­ge­fun­den hat und nicht von abwei­chen­den Ergeb­nis­sen aus­ge­gan­gen wer­den muss, ist eine erneu­te Alter­na­ti­venprü­fung aus Sicht der Bun­des­netz­agen­tur nicht notwendig.
    Zitat Ende
    Damit wird deut­lich, dass die Alter­na­ti­ven der P44 kei­nes­wegs vom Tisch sind, son­dern ledig­lich nicht neu berech­net wur­den. Was die­se For­mu­lie­rung in poli­ti­schem Umfeld zu bedeu­ten hat, ist hin­rei­chend bekannt.

Unab­hän­gig, dass unzwei­fel­haft fest­steht, der aktu­ell geplan­te Netz­aus­bau ist nicht erfor­der­lich, so soll­ten min­des­tens zu den oben genann­ten The­men Stel­lung­nah­men abge­ge­ben werden.
Wer die Zita­te im Zusam­men­hang lesen möch­te hat hier https://data.netzausbau.de/2030–2019/NEP/NEP_2019-2030_vorlaeufigePruefungsergebnisse.pdf die Möglichkeit.

Zur Kon­sul­ta­ti­on ste­hen Online­for­mu­la­re hier https://www.netzausbau.de/_tools/Stellungnahmen/NEPUB_2019_2030/node.html;jsessionid=858F7B23095D13A1CB29507D7A9C04F3  zur Verfügung.

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