Pressemitteilung
Klage der Bürgerinitiative Bergrheinfeld gegen den Konverter von SuedLink durch Einreichung der Klagebegründung gefestigt
In der ersten Klage der BI Bergrheinfeld e.V. als Umwelt-Klageverband gegen die 1. Teilgenehmigung für eine Konverterstation Bergrheinfeld-West für die Südlink-Stromtrasse hat nun die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte PartGmbB (Würzburg-Leipzig-Hannover) fristgerecht eine 77seitige Klagebegründung beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
Die von der Klägerin beauftragte Kanzlei hatte am 03.04.2023 für die Bürgerinitiative Bergrheinfeld e.V. vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen dieses 500 Millionen € teure Projekt der Firma Tennet TSO GmbH eingelegt.
Die Regierung von Unterfranken hatte der Fa. Tennet in einer ersten Teilgenehmigung bauvorbereitende Maßnahmen für den Konverter, einer Nebenanlage der Erdkabeltrasse SuedLink zur Reduzierung der Spannung von geplanten 525 auf 320 Kilovolt erlaubt.
Mit dieser Teilgenehmigung ist eine Standortgenehmigung verbunden, die die Geeignetheit des Standortes unter naturschutzrechtlichen, wasserschutzrechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Gesichtspunkten feststellt. Bereits im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden gegen das Vorhaben des Konverters und das bisherige Genehmigungsverfahren von Seiten verschiedener Bürgerinitiativen und des Bund Naturschutz Bayern e.V. erhebliche Bedenken vorgebracht. Die Regierung von Unterfranken ließ diese Kritikpunkte in ihrer ersten Teilgenehmigung weitgehend unberücksichtigt. Es bleiben viele Fragen offen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung fand nicht statt, der Landschafts- und Artenschutz ist nicht gewährleistet.
Trotz fehlender Unterlagen zu der zu genehmigenden Anlage hat die Regierung von Unterfranken die erste Teilgenehmigung erteilt. In dem Genehmigungsbescheid wurde festgestellt, dass nach derzeitiger Einschätzung das Gesamtprojekt genehmigungsfähig sei, obwohl die Firma Tennet als Vorhabenträgerin keinerlei verbindliche technische Unterlagen über den Konverter selbst und seine konstruktiven Eckdaten eingereicht hat. Auch Unterlagen zum Nachweis der möglichen Entwässerung, nach Auffassung der Bürgerinitiative ein Problem am Standort, wurden nicht vorgelegt. Die Genehmigungsbehörde hat dennoch pauschal ein vorläufiges positives Gesamturteil abgegeben, das nach Auffassung der klagenden Bürgerinitiative einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält.
Dementsprechend wurde die Aufhebung der Teilgenehmigung beantragt. Die Vorhabenträgerin hat sich bisher noch nicht geäußert. Die Firma Tennet macht von der ersten Teilgenehmigung wegen der nicht geklärten rechtlichen Situation zum Naturschutz und Problemen bei der Entwässerung nur zu einem geringen Teil Gebrauch. Würde sie über Untersuchungen zu Bodendenkmälern hinaus mit dem Projekt voranschreiten, könnte die BI Bergrheinfeld beim Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren einen Baustopp beantragen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
BI Bergrheinfeld e.V. – 22.06.2023
Die PM hier auch zum Download:
BI Bergrheinfeld Klagebegründung