Tag: Donnerstag, 13. November 2014 – 19:30 Uhr
Ort: Berg, Gasthof Knör, Hauptstraße 4
Bei der Informationsveranstaltung geht es um folgende Themenbereiche: Erforderlichkeit der neuen Leitungen, Planungsrecht und Rechtsmittel, Wohn- und Umweltschutz, Erdverkabelung der Leitungen, Entschädigungsfragen. Reichlich ernüchternd sei nach Aussagen von Bürgermeister Helmut Himmler die Veranstaltung „800 Kilometer Höchstspannungsleitungen in Bayern – die Position der Gemeinden“ des Bayerischen Gemeindetages für Bayerische Bürgermeister letzte Woche in Nürnberg gewesen. Aus dem Landkreis Neumarkt hat auch Bürgermeister Horst Kratzer am Seminar teilgenommen. Der Vertreter der Bundesnetzagentur habe keinen Zweifel an der Notwendigkeit der Leitungen gelassen und erklärt, dass die Behörde ohne externen Sachverstand das Genehmigungsverfahren durchführen werde.
Von den Behörden sei – so der Berger Bürgermeister – nichts anderes zu erwarten. Er habe auch auf das unerträgliche Kuriosum hingewiesen, dass der Betreiber und Profiteur der HGÜ Süd-Ost die Trasse nach eigenem Ermessen planen die Erfordernis begründen könne. Bei einer von der Bundesnetzagentur garantierten Rendite von 9,05 Prozent werde man ohne Unterlass Gründe für die Notwendigkeit neuer Leitungen konstruieren. Hinter dem für die Süd-Ost-Passage zuständigen Netzbetreiber Amprion stehe die deutsche Versicherungs- und Finanzwirtschaft mit deren einflussreichen Lobbyisten.
Für die von den Monsterleitungen bedrohten Bürgerinnen und Bürgern bedeute das, weiter massiv Widerstand zu leisten und auch die verbreiteten Lügen (teure Stromzone Süd als Folge von nicht entstehenden Höchstspannungsleitungen etc.) stoisch zu ertragen.
Die Gemeinde Berg veranstaltet vor diesem Hintergrund eine Informationsveranstaltung mit Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Regensburg und Expertin für Planungs‑, Umwelt- und Energierecht.
Bilder: Lupo / pixelio.de
Hier habe ich etwas gefunden.
Wie ist es mit §263 StGB
Hier heißt es:
1.) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspielung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.….……
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Zumindest vom Wortlaut her trifft es die Sache der Trassengegner.