Infor­ma­ti­ons­blatt zur Ver­an­stal­tung „Zutritt für Ten­net, Ampri­on und Co. zulassen?“

Über 400 Teil­neh­mer an die­ser bun­des­wei­ten Onlin­ever­an­stal­tung am 20. Janu­ar 2022 haben dar­über dis­ku­tiert und sich Fra­gen beant­wor­ten las­sen, wie die betrof­fe­nen Grund­ei­ge­ner sich gegen die umwelt­zer­stö­ren­den Maß­nah­men der Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber weh­ren kön­nen. Auf­grund des star­ken Inter­es­ses wur­de bei einem wei­te­ren Dis­kus­si­ons­fo­rum am 3. Febru­ar das The­ma vertieft.

Infor­ma­tio­nen zum Vor­ge­hen von Grund­stücks­be­rech­tig­ten (Eigen­tü­mer, Nieß­brauch­be­rech­tig­te sowie Päch­ter und Mie­ter) gegen unbe­rech­tig­tes Vor­ge­hen von Vor­ha­ben­trä­gern (Netz­be­trei­bern und deren beauf­trag­te Fir­men) bei Vor­ar­bei­ten für Strom­lei­tun­gen (§ 44 EnWG). In der Pra­xis bie­tet das vor­ge­se­he­ne Ver­fah­ren den Grund­stücks­be­rech­tig­ten eine gro­ße Anzahl von Angriffs­punk­ten: Das von Rechts­an­walt Wolf­gang Bau­mann zur Ver­fü­gung gestell­te Infor­ma­ti­ons­blatt gibt es hier zum Download.

Vor­ge­hen von Grundstücksberechtigten
gegen unbe­rech­tig­tes Vor­ge­hen bei Vor­ar­bei­ten für Strom­lei­tun­gen (
Infor­ma­ti­ons­blatt 1).pdf

Pra­xis­hin­wei­se zu den Vor­ar­bei­ten der Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber (Infor­ma­ti­ons­blatt 2).pdf

von Rechts­an­walt Wolf­gang Bau­mann / Fach­an­walt für Verwaltungsrecht

 

 

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