Von: Karin Stahl (k.stahl@geomatrixx.de)
Das internationale Krebsforschungszentrum (IARC) der WHO stufte bereits im Jahr 2001 niederfrequente magnetische Wechselfelder in die Gruppe 2b als „möglicherweise kanzerogen für Menschen“ ein.
Grund für diese Einstufung sind Forschungsergebnisse, die einen Zusammenhang zwischen niederfrequenten magnetischen Wechselfeldern und einem erhöhten Leukämierisiko bei Kindern sehen. In Studien von Ahlhorn et al. (2000) und Greenland et al. (2000) wurde ein erhöhtes Leukämierisiko schon bei einer Magnetfeldexposition von 0,3 – 0,4 µT festgestellt. Der Grenzwert für magnetische Wechselfelder ist in der 26. BImSchV (Bundes-
Auch konnten neuste Studien einen Zusammenhang von Magnetfeldexpositionen und einem erhöhten Leukämierisiko bei Kindern weit unter dem derzeit geltenden Grenzwert bestätigen (Kheifets et al. 2010 und Schütz et al. 2007). Aufgrund der Studienergebnisse ist davon auszugehen, dass magnetische Wechselfelder weit unter dem Grenzwert von 100 µT ursächlich für etwa 1 % der Leukämiefälle im Kindesalter sind.
Die geplanten HGÜ-Leitungen erzeugen keine magnetischen Wechselfelder sondern magnetische Gleichfelder. Bis 2013 gab es in der BImSchV für diese Felder keinen Grenzwert. Erst im August 2013 wurde erstmalig ein Grenzwert für magnetische Gleichfelder in die 26. BImSchV aufgenommen.
Die Strahlenschutzkommission weist ausdrücklich in der Einleitung ihrer Empfehlung „Biologische Effekte der Emissionen von Hochspannungs-
Auch schreibt die Strahlenschutzkommission in ihrer Empfehlung:
„Umfassende Untersuchungen der Genaktivität unter dem Einfluss schwacher magnetischer Gleichfelder fehlen. Unklar ist, ob sich aus den beschriebenen Einflüssen schwacher Felder auf den Kalziumstoffwechsel und den Ionentransport gesundheitlich relevante Auswirkungen ableiten lassen. Die Evidenz für aus In-Vitro-Untersuchungen abzuleitende gesundheitlich relevanter Effekte magnetischer Gleichfelder von HGÜ-Leitungen ist somit insgesamt als unzureichend anzusehen.“
Für mich stellt sich die Frage, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage der Grenzwert für magnetische Gleichfelder festgelegt wurde, wenn selbst die Strahlenschutzkommission „… Humanstudien unter gut kontrollierten Bedingungen“ empfiehlt.
Nach meiner Ansicht soll dem Bürger durch die Einführung des Grenzwertes suggeriert werden, dass die neue HGÜ-Technologie für ihn ungefährlich ist, so lange der „Grenzwert“ eingehalten wird.
Damit wird die Trasse eine Versuchsstrecke und die Bürger mutieren folgerichtig zu Versuchskaninchen.
Und selbst wenn Studien die gesundheitliche Beeinträchtigung weit unter den bestehenden Grenzwerten bestätigen, wie dies bei den magnetischen Wechselfeldern der Fall ist, interessiert das die Verantwortlichen auch nicht.
Unter diesem Gesichtspunkt stellt sich die Frage, wen möchte der Gesetzgeber tatsächlich mit der Einführung von Grenzwerten schützen, die Industrie oder die Bürger?
Bei einer von der Bundesnetzagentur garantierten Eigenkapitalrendite von 9,05 % für Investitionen in die Stromnetze, kann ich nur Martin Luther zitieren: „ Auf fremden Arsch ist gut durchs Feuer reiten“.