Die BI Raumwiderstand Altdorf-Burgthann hat ihre ausführlich recherchierte und begründete Stellungnahme zum NEP2014/II an die Bundesnetzagentur versendet. Nachfolgend können Sie das zugehörige Anschreiben lesen, die ausführliche Stellungnahme wird im Anschluss dieses Artikels zum Download angeboten.
Stellungnahme der BI Raumwiderstand Altdorf-Burgthann zum Netzentwicklungsplan Strom 2024 und Umweltbericht
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend erhalten Sie die Stellungnahme der Bürgerinitiative Raumwiderstand Altdorf/Burgthann zum „Netzentwicklungsplan Strom 2014 – Zweiter Entwurf“ vom 04.11.2014 und dem vorläufigen Prüfungsergebnis seitens der Bundesnetzagentur. Gemeinsam mit weiteren mittelfränkischen Bürgerinitiativen vertreten wir die Interessen von über 160.000 Bürgern im Landkreis Nürnberger Land. Wir legen zudem zeitgleich Widerspruch ein, da es für die Bürger nicht ersichtlich ist, ob und in welcher Form die 26.064 Einsprüche zum ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2014, sowie die Ergebnisse des bayerischen Energiedialogs in den durch die Bundesnetzagentur auf http://www.netzausbau.de veröffentlichten Dokumenten berücksichtigt wurden.
Betrifft: Korridor D / Neubau der HGÜ-Verbindungen zwischen Wolmirstedt – Gundremmingen und in nachfolgender Planung Gundremmingen – Güstrow
Wir fordern Sie auf, die Planungen des Neubaus dieser HGÜ-Trasse vollständig einzustellen. Die Notwendigkeit – gleiches gilt analog für den SuedLink – wird von unabhängiger Expertenseite ausgeschlossen. Es liegen weder wissenschaftlich, noch gesellschaftlich anerkannte Aussagen vor, dass die gesundheitliche Belastung der Bevölkerung durch das geplante Pilotprojekt im Korridor D ausgeschlossen werden kann. Die Strahlenschutzkommission (SSK) äußert sich in ihrem Papier vom 12.09.2013 zu den „Biologischen Effekten der Emissionen von Hochspannungs-Gleichstromübertragungsleitungen (HGÜ)“ derart völlig korrekt, dass vielfach belastbare Studien fehlen, bzw. in nicht hinreichender Anzahl vorhanden seien, um die wissenschaftliche Evidenz der Unbedenklichkeit zu sichern.
Der von der Bundesregierung eingesetzte Ethikrat hat sich in seiner Studie „Deutschlands Energiewende – Ein Gemeinschaftswerk für die Zukunft“ vom 30.05.2011 durch die Verharmlosung seitens der Netzbetreiber „es handele sich doch nur um Gleichstrom“ in unwissenschaftlicher, nicht nachvollziehbarer Weise blenden lassen, oder sich dem Diktat der Alternativlosigkeit „Die Stromautobahnen sind das Rückgrat der Energiewende“ vielleicht auch aus Unkenntnis unterworfen?
Wesentliche Bedürfnisse und Anforderungen der Bürger hinsichtlich der gesellschaftlichen Akzeptanz und des Gelingens der Energiewende werden fortlaufend von den handelnden Netzbetreibern, der Bundesnetzagentur und von Herrn Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel ignoriert, wie die ersten Umfrageergebnisse des Stakeholder Panels „Ausbau der Stromnetze im Rahmen der Energiewende“ des IZT eindrucksvoll belegen. Die Bürger fragen sich: „Wo ist eigentlich noch der Unterschied zwischen diesen Gruppierungen?“.
Alle Planungen müssen in erster Linie zum Nutzen der Bürger erfolgen, Lebensräume und Entwicklungschancen für künftige Generationen respektieren und schützen!
Der europäische Stromhandel mit Primärquellen aus Kernkraft und Braunkohle, bei unwägbaren und technokratisch-ingenieurwissenschaftlich nicht kalkulierbaren Risiken, kann nicht die Grundlage der Netzentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland darstellen, da dies diametral zu den Interessen und Bedürfnissen der Bürger steht.
Die bereits oben angesprochene, der Netzentwicklung zugrundeliegende Prämisse „die HGÜ-Leitungen sind das Rückgrat der Energiewende“ ist, so wie in der nachfolgenden ausführlichen Stellungnahme begründet und ausführlich belegt wird, ausschließlich den extensiven Finanzinteressen der Investoren untergeordnet und geschuldet. Die daraus folgenden Verwerfungen auf dem Energiesektor sind in ihrer öffentlich dargestellten „Alternativlosigkeit“ vollständig zu hinterfragen und noch viel mehr: in der vorliegenden Form strikt und generell abzulehnen!
In der medialen Wahrnehmung ist die als Kontrollinstanz für die Interessen des Staates (=Steuerzahler und Wähler) eingesetzte Bundesnetzagentur bedauerlicherweise nicht mehr von den durch die Presse – meistens unreflektiert und nahezu gleichgeschalteten – kolpoltierten Meldungen der Netzbetreiber unterscheidbar. Wir fordern Sie daher auf, der politisch gestützten Panikmache selbstbewusst entgegenzutreten und wahrhaftig aufzutreten. Übernehmen Sie die Verantwortung für heutige und zukünftige Generationen indem Sie die dezentrale Ausprägung der Energiewende fördern. Das ist Ihre, als staatlich eingesetztes Organ, im Kern vorliegende, von den Bürgern erwartete und über Steuern finanzierte Aufgabe. Die Versorgungssicherheit in Süddeutschland ist jederzeit ohne den Leitungsbau im Korridor D und dem SuedLink sichergestellt, wie nicht nur der bayerische Energiedialog nachhaltig gezeigt hat. Wie kann es dann sein, dass sich eine Behörde möglicherweise den Interessen der Kapitalgeber unterordnet? Wie kann es sein, dass eine Behörde, statt sich auf die eigene Fachkompetenz zu verlassen, mit den Daten und Simulationswerkzeugen der Netzbetreiber arbeitet und dann nicht überraschend zu denselben Ergebnissen kommt? Sind das vielleicht schon die ersten Anzeichen und Vorboten von TTIP, CETA und Co.?
Weiterhin ist aus den vorläufigen Kommentierungen der Bundesnetzagentur zur Netzentwicklung Strom nicht ersichtlich, wie die Ergebnisse des bayerischen Energiedialogs berücksichtigt wurden! In der Arbeitsgruppe 4 wurde seitens der ÜNB offen von den sogenannten “Opportunitätskosten der Akzeptanz” zur Verlängerung von Bad Lauchstädt nach Wolmirstedt gesprochen. Zudem hat Hr. Prof. von Hirschhausen am 10.01.2015 in der Arbeitsgruppe 4 den NEP 2014/II vollständig abgelehnt, da dieser weder die wahren Kosten des Neubaus von HGÜ-Trassen, noch wahrhaftige Aussagen zu den CO2-Klimazielen bis 2020 der Bundesregierung enthält. Wir zitieren Herrn Prof. von Hirschhausen: “Der NEP 2014 ist für die Tonne!”. Diese Formulierung wird Hr. Doll von der Bundesnetzagentur bestätigen können, da er bei dem Vortrag anwesend war.
Das Ergebnis des bayerischen Energiedialogs, vorgetragen im Abschlussstatement am 02.02.2015 von der Wirtschafts- und Energieministerin des Freistaats Bayern, Frau Ilse Aigner, geht nicht von der Notwendigkeit zweier HGÜ-Leitungen (Suedlink und Korridor D) zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit Bayerns aus, es lautet 2‑x. Wir sagen aus energietechnischer und gesellschaftspolitischer Sicht: x=2!
Konsequentes und nachhaltiges Verfolgen einer dezentralen Energiewende benötigt keine der geplanten HGÜ-Leitungen, vielmehr ist eine “Speicheroffensive” in Forschung und Entwicklung gefordert; Frau Ministerin Aigner hat dies erkannt. Und es ist ausreichend Zeit. Die beim Vortrag von Fr. Aigner anwesenden Vertreter der Bundesnetzagentur, u.a. Herr Zerres, haben die Fakten vernommen, setzen sie aber offensichtlich – vielleicht aus politischen Vorgaben heraus – nicht um.
Die BI Raumwiderstand Altdorf/Burgthann weist Sie daher nochmals darauf hin, dass die Bundesnetzagentur als staatliche Einrichtung von den Steuerzahlern finanziert wird! Gleiches gilt für die als sittenwidrig einzustufende Eigenkapitalrendite von 9,05% zur Finanzierung der HGÜ-Leitungen. Beide Aspekte müssen deshalb steuerzahlerfreundlich betrachtet werden und dürfen dem Wohlergehen aller Bürger der Bundesrepublik Deutschland nicht schaden; das ist Ihr wahrer Auftrag.
Darüber hinaus treten wir vorauseilend der möglichen Behauptung Ihrerseits entgegen, es handele sich bei der zu erwartenden hohen Anzahl an Stellungnahmen um einen Serienbrief. Die Stellungnahmen aller in der BI Raumwiderstand Altdorf/Burgthann organisierten aktiven Mitglieder drücken deren persönliche Meinung und Haltung aus, sind persönlich unterschrieben und daher auch persönlich zu beantworten. Es ist für uns inakzeptabel dass, wie uns mehrere MdBs bestätigt haben, Antworten Ihrerseits nicht vorgesehen sind.
Für den Bürger ist es daher – leider auch bei Ihrer Behörde – nicht mehr nachvollziehbar, wie und in welcher Form – auch für diejenigen ohne Internetzugang – die Stellungnahmen veröffentlicht werden; Transparenz sieht anders aus und die Frage möge erlaubt sein: „Wem dienen Sie eigentlich?“
Mit der Veröffentlichung unseres Anschreibens und der in der Anlage enthaltenen, ausführlich begründeten und belegten Stellungnahme sind wir einverstanden und freuen uns ausdrücklich darauf. Wir erwarten zu jedem Aspekt eine belastbare Stellungnahme Ihrerseits – ebenfalls nicht informationstechnisch aufbereitet – und verbleiben immer noch gesprächsbereit
mit freundlichen Grüßen
Für die BI Raumwiderstand Altdorf/Burgthann
Frank A m b r o s Anni B l ü m l Linda B ü t t n e r
Kerstin F r e y Matthias G r o b l e b e n Dr. Thomas G r ü n d e r
Ralph K u b a l a Werner M e r k e l Jutta N a u h a r d t – M ü l l e r
Anlage: Ausführliche Stellungnahme der BI Raumwiderstand Altdorf/Burgthann
Eine in der Tat sehr fundierte Stellungnahme, vielen Dank für euren Einsatz.