Der Ausbau eines überdimensionierten Übertragungsnetzes ist unwirtschaftlich, umweltzerstörend und für die Energiewende kontraproduktiv. Dieses Milliardengrab wird nie erfolgreich in Betrieb gehen und muss verhindert werden. Die hohen Kosten erdverkabelter Megatrassen wie dem Südostlink führen zu wachsenden gesellschaftlichen Problemen: Ohne eine regionale Wertschöpfung bei der Energieerzeugung wird Strom immer mehr zu einem Luxusgut, wie die massiven Preiserhöhungen der Netzentgelte durch die Übertragungsnetzbetreiber jetzt schon zeigen. Die Energiewende muss dezentral erfolgen.
Für das Anhörungsverfahren können Einwendungen an die Bundesnetzagentur gerichtet werden.
Bitte beteiligen Sie sich!
Jede Person, deren Belange durch die Vorhaben berührt werden – und das sind alle Stromverbraucher -, sowie Vereinigungen können sich vom Beginn der Auslegung am 20.11.2023 bis zum 19.01.2024 äußern.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß §§ 18 Abs. 5 NABEG i. V. m. 43 Abs. 4 EnWG i. V. m. 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Hier kann die Einwendung online eingereicht werden:
https://www.netzausbau.de/_too…ligung5a5-c2-22/node.html
Die Einwendungen sind über einen der folgenden Wege an die Bundesnetzagentur zu richten:
• elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (siehe Link)
• per E‑Mail an: vorhaben5@bnetza.de
• schriftlich an die
Bundesnetzagentur
Referat 803
Postfach 8001
53105 Bonn
Betreff: Vorhaben 5/5a, Abschnitt c2.
Weitere Details hierzu finden Sie unter http://www.netzausbau.de/kontakt. Einwendungen müssen Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift leserlich enthalten. Schriftliche Einwendungen (Brief) müssen darüber hinaus unterschrieben sein. Sie erhalten keine Eingangsbestätigung.
Nachstehend zwei Mustertexte, die gerne verwendet und auch individuell angepasst werden können:
Muster-Einwendung‑1 (docx)
Einwendung_Vorhaben_5-C2_Musterbrief (doc)