von Matthas Grobleben <nbglandsued@stromautobahn.de>
Am 7.4.2016 veranstaltete der Bayerische Bauernverband eine Fachtagung zum Thema „Netzausbau und Verkabelung“.
An der Veranstaltung nahmen Jürgen Rupprecht BI Postbauer-Heng und Matthias Grobleben BI Altdorf/Burgthann teil.
Für uns von den Bürgerinitiativen war es wichtig zu erfahren, wie die Landwirte aus Bayern zu den Trassen stehen und um aus erster Hand Eindrücke zu sammeln.
Der Bauernverband konnte namhafte Referenten gewinnen, so waren u.a. Herr Pschierer Staatssekretär im Bayerischen Wirtschaftsministerim, Frau Dr. Heimann von der BNetzA, sowie Herr Deitermann von TenneT zuständig für den Netzausbau vertreten.
Wichtig für uns waren die Beiträge von Herrn Pschierer und Frau Dr.Heimann, da sie sich indirekt widersprochen haben.
Während Frau Heimann von einem Trassenverlauf „….der die Prüfung eines möglichst gradlinigen Verlaufs vorsieht…“ (zwischen den beiden Endpunkten Wolmirstedt und Isar)sprach, war Herr Pschierer da schon großzügiger und wollte sich nicht auf die 400m Abstand gemäß Vorschlag Söder festlegen und sprach auch von Trassen entlang der Autobahn (A9, A3) zu prüfen. Unter gradlinigen Verlauf verstehe ich aber etwas anderes.
Am 14. 4.2016 wurde dann in mehreren Zeitungen ein Artikel „Neue Details zur Mega-Stromtrasse“ veröffentlicht.
In diesem Artikel wurde auch von einer HGÜ-Trasse über Neumarkt gesprochen, auch diese Trasse wicht deutlich von einem gradlinigen Verlauf ab.
Diesen Artikel habe ich zum Anlass genommen Frau Dr. Heimann von der BNetzA zu fragen, wie ich die 3 unterschiedlichen Aussagen einzuordnen habe und welchen Stand die Arbeiten bei der BNetzA aktuell haben.
Frau Dr. Heimann hat mir in gewohnter politischer Manier eine Antwort zukommen lassen, ob damit meine Frage beantwortet wurde überlasse ich jedem Leser selber.
Hier die Antwort wörtlich:
Sehr geehrter Herr Grobleben, gerne lasse ich Ihnen weitere Informationen zukommen und versuche, zur Klärung Ihrer Fragen beizutragen. Einen konkreten Trassenverlauf habe ich in meinem Vortrag nicht vorgestellt. Dieser liegt zum derzeitigen Zeitpunkt auch nicht vor. Der Verlauf des Trassenkorridors und später der Verlauf der konkreten Trasse werden im Bundesfachplanungs- und Planfeststellungsverfahren ermittelt. In meinem Vortrag bin ich vielmehr auf die Neuregelungen zur Erdverkabelung eingegangen. Diese betreffen neben den Regelungen des Bundesbedarfsplangesetzes bzw. Energieleitungsausbaugesetzes auch die Vorschriften des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG). Hierbei habe ich die Neuregelung des § 5 Abs. 2 NABEG angesprochen, der die Prüfung eines möglichst gradlinigen Verlaufs vorsieht. Die Vorschrift lautet: “Bei der Durchführung der Bundesfachplanung für ein Vorhaben im Sinne von § 2 Absatz 5 des Bundesbedarfsplangesetzes prüft die Bundesnetzagentur insbesondere, inwieweit zwischen dem Anfangs- und dem Endpunkt des Vorhabens ein möglichst geradliniger Verlauf eines Trassenkorridors zur späteren Errichtung und zum Betrieb eines Erdkabels erreicht werden kann.” Die Bundesnetzagentur hat ein Positionspapier entworfen zu den rechtlichen und methodischen Anforderungen an die Anträge auf Bundesfachplanung nach § 6 NABEG, die sich aus dem Erdkabelvorrang für die Planungen der Vorhabenträger ergeben. Das Positionspapier ist abrufbar unter www.netzausbau.de (Stand: Februar 2016). Zur Gradlinigkeit wird insbesondere ausgeführt, dass bei der Suche und Ermittlung eines Vorschlagstrassenkorridors und den in Frage kommenden Alternativen als wesentlicher Bestandteil eines Antrages nach § 6 NABEG der Vorhabenträger das in § 5 Abs. 2 NABEG verankerte Gebot der Geradlinigkeit zu beachten hat. Der Gesetzgeber hat mit der Neuregelung einen Planungsgrundsatz im Sinne eines Optimierungsgebotes (Abwägungsdirektive) verankert, dem bei der Ermittlung von Trassenkorridoren in besonderer Weise Rechnung zu tragen ist. Andererseits hat der Gesetzgeber für diesen Planungsgrundsatz jedoch keinen absoluten Geltungsanspruch normiert. Die Vorschrift belässt dem Vorhabenträger einen planerischen Spielraum, unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls das Gebot der Geradlinigkeit zurückzustellen, um anderen Belangen von erheblichem Gewicht Rechnung tragen zu können. Weitere Ausführungen finden Sie im angesprochenen Dokument auf den Seiten 8 und 9. Der Vorhabenträger hat in seinem Bundesfachplanungsantrag einen Vorschlagstrassenkorridor und Alternativen anzugeben. Eine Besonderheit des Bundesfachplanungsverfahrens besteht darin, dass die Bundesnetzagentur an den Antrag des Vorhabenträgers nicht gebunden ist (§ 7 Abs. 3 Satz 2 NABEG). Der Trassenkorridor wird erst am Ende des Bundesfachplanungsverfahrens festliegen. Im Anschluss wird innerhalb des Trassenkorridors der konkrete Trassenverlauf ermittelt. Mit freundlichen Grüßen Ursula Heimann |
Wer Interesse an den Vorträgen der Fachtagung hat, kann sie gerne zusammen mit einem Protokoll unter nbglandsued@stromautobahn.deStichwort: BBV Fachtagung anfordern.
Ein typisches, politisches Schreiben mit Worten ohne substanzielle Aussage aber voller Allgemeinplätze. Hätte auch gar nicht gedacht, dass es so viele Gesetze gibt, die beachtet werden müssen! Ja da schau her, dann ist doch alles in Ordnung!
Hallo Matthias,
vielen Dank für den Bericht. Aber was sagen denn nun die Landwirte dazu? Da es scheinbar nur noch in den Vorträgen um das “wie” und nicht um das “ob” ging, ist man wohl mit allem einverstanden, so lange es nur ordentlich entschädigt wird.
Zu den unterschiedlichen Aussagen zu den Trassenverläufen: das ist nicht neu, es wird einfach ausgelotet, wo mit geringerem Widerstand zu rechnen ist und für die Rückmeldung sind Pschierer und BNetzA dankbar.
Wir sollten noch beim “Ob” bleiben und das ist Herrn Pschierer und der BNetzA bei jeden Veranstaltungen zurückzumelden.
Hallo Hubert,
zu deinen Fragen – ich war ja auch bei der Tagung dabei:
Zum “Ob”: Staatssekretär Pschierer wies gleich zu Beginn seines Vortrages darauf hin (Zitat): “Ich sage Ihnen ganz klar: Ich diskutiere heute hier mit Ihnen nicht über das “Ob”, sondern rede ausschließlich über das “Wie”. Wenn Sie das “Ob” in Frage stellen wollen, dann müssen Sie mit Merkel und Gabriel reden. Die sind dafür zuständig.
Wir haben im Energiedialog ja heraus gearbeitet, dass die fehlenden 40 TWh/p.a. in Bayern sehr wohl mit Gaskraftwerken abgedeckt werden könnten. Aber für dieses Modell gab es in Berlin keine Mehrheit. Die Entscheidungen für den Netzausbau und für die HGÜ-Leitungen sind gefallen und wir müssen nun das Beste daraus machen.”
Zur Haltung des Bauern / Bauern-Verbände: Man sieht die Möglichkeit, dass man aus dem Trassenbau ebenfalls Profit schlagen kann. In meinen Gesprächen in den Pausen erhielt ich folgende Aussage (und dies mehrmals in abgewandelter Form): “Da findet ein Candle-Light-Dinner statt und da wollen wir natürlich auch ein bisschen ‘was ab haben.”
Und in den Plenargesprächen war wiederholt zu hören: “Wenn für die ÜNB 9,05% Rendite p.a. rausspringen, dann müssen auch laufende Zahlungen für die Grundbesitzer drin sein, weil diese letztlich ja die Trassen bzw. die Freileitungen ermöglichen und dulden müssen.”
Seitens der Bauernverbände war kein Wort gegen die Trassen zu hören.
Zu Matthias’ Anmerkung: “Herr Pschierer wollte sich nicht auf die 400m Abstand gemäß Vorschlag Söder festlegen und sprach auch davon, Trassen entlang der Autobahn (A9, A3) zu prüfen.”:
In der Tat sieht Pschierer eine Option darin, “Infrastruktur-Eingriffe zu bündeln”, d.h. Erdverkabelung entlang der Autobahnen. Die 400m-Abstandsregelung für die HGÜ ist ja bereits im Gesetz verankert.
Die Abstandsregelung für 380-kV-Wechselstromleitungen erwähnte Pschierer in seinem Vortrag überhaupt nicht. Er erwähnte aber, dass der Schutz der Grundbesitzer sein besonderes Anliegen sei.
Ich hatte die Möglichkeit, bei der Diskussion folgende Frage an ihn zu stellen:
“Für den Schutz von Wohneigentum sowie zum #Gesundheitsschuz der Bürger hat ja Staatsminister Dr. Söder vor einigen Wochen einen konkreten Vorstoß vorgestellt – mit der von ihm verkündeten Abstandsregelung. Gehen sie mit Herrn Söder konform, dass eine solche Abstandsregelung ein effektives Werkzeug zum Schutz der Bürger sowie des Wohneigentums ist?”
Antwort Pschierer: „Sie haben sicherlich der Presse entnommen, dass ich diesbezüglich einen Disput mit Herrn Söder hatte. Aber ich darf ihnen versichern: In der Zielsetzung stimme ich mit Minister Söder völlig überein – allein über die genaue Formulierung müssen wir noch unterhalten. Die 400m / 200m dürfen kein absolutes Dogma sein. … [dann ausschweifende Ausführungen]… Nochmal zusammenfassend: Die Absichtserklärung ist klar: Maximaler Abstand zu Wohnbebauung. Mit Minister Söder gehe ich da konform.“
Ich verstehe es so: Abstandsregelung (möglichst 400 m) für Wechselstrom-Aufrüstungen: ja. Ein dogmatisches Festhalten an “400 m”: nein.
Am 7.7.15 hat Aigner in der Kabinettssitzung unterschieden: für die Versorgungssicherheit erhält Bayern zwei neue Gaskraftwerke. Für den europäischen Stromhandel bekommen wir beide HGÜ-Leitungen. Pschierer streut damit wieder Sand in die Augen. Wenigstens einmal sollten diese Politiker dazu stehen, dass sie hier auf Kosten der Stromkunden und Steuerzahler Milliardenumverteilungen hin zu Energiegroßkonzernen, Übertragungsnetzbetreibern und auch dem Bauernverband vornehmen. FÜR DEN EUROPÄISCHEN STROMHANDEL !!! Nur dafür braucht es diese Übertragungsnetze. Bayern ist bereits mit der Thüringer Strombrücke und Irsching auch nach dem Jahr 2022 gut versorgt und zukünftig mit zwei weiteren Gaskraftwerken gesegnet, die wiederum aufgrund von Überkapazitäten nur zur Reserve dienen.
Ergänzende Anmerkung:
Bei meiner Frage nannte ich natürlich meinen namen sowie als Funktion “Gemeinderat in einer 7.000-Einwohner-Gemeinde, die massiv von P 53 – der Aufrüstung einer Wechselstromleitung auf 380 kV – betroffen ist”.
Direkt nach meiner Frage wurde ich auch schon von einem Mitarbeiter der TenneT – Herrn Horzetzky – erkannt: “Sind sie der Dr. Rupprecht aus Postbauer-Heng”?
Man wird wahrgenommen .…
Wahrscheinlich bin ich mit meinem Kommentar zu spät.
Vielleicht aber liest doch noch der eine oder andere die Info:
Die 380kV Leitung die auf das 2,5 fache aufgerüstet werden soll ist eine nicht landüberschreitende Leitung und darum ist das Land in dem sie gebaut werden soll hier federführend, das bestätigt auch die BnetzA. Beim Ostbayernring ist also die Landesregierung Bayern zuständig.
Herr Pschierer hat natürlich diese Info, deshalb geht er auf ein Diskussion zu dieser Trasse überhaupt nicht ein.
Eine Land – und Natur zerstörende nicht notwendige Leitung, die nur dem Ausbau des europäischen Strom-Binnenmarktes dienen soll. Diese Leitung soll uns den Atomstrom wieder ins Land bringen. Spätestens dann, wenn Tschechien in Temelin die weiteren 2 geplanten Reaktoren baut, wird das Land aufwachen. Dann ist es zu spät.
Herrn Pschierer wäre zu raten sich mal vorsorglich zu informieren wie das bei einem Reaktorunfall in Temelin mit der Evakuierung ausschauen würde. Wäre da dann nicht auch München mit 270 km Entfernung dabei? Oder wäre eine Evakuierung nur auf einen Teil der Oberpfalz begrenzt?
Dann sollte Herr Pschierer wissen, dass er mit den steigenden Kosten des Strompreises durch den unsinnigen Netzausbau den Mittelstand in die Knie zwingen wird, viele dieser Unternehmen werden auf Grund der steigenden Stromkosten gezwungen sein zu schließen oder müssen sich außerhalb Deutschlands nach einem Standort umsehen.
Herrn Pschierer wäre auch die Frage zu stellen: Alle Regierungsbezirke Bayerns haben sich mit erneuerbaren Energien eingedeckt, nur Oberbayern macht eine Ausnahme, sehr spärlich setzt man hier auf Windenergie. Oberbayern rechnet mit den europäischen Binnenmarkt und will vom Ausland den Strom beziehen. Das Deckmäntelchen Windstrom von der Nordsee, haben sich auch die Stadtwerke München übergestülpt. Sie bauen dort Windparks kassieren 18Cent pro kWh und verkaufen dann Öko Strom mit Preisaufschlag, fordern dann gleichzeitig den gewaltigen Ausbau des Stromnetzes. Diese sollten dann schon die bezahlen, die sie bestellten.
Den ungeregelten fluktuierenden Windstrom den man im Norden nicht gebrauchen kann können auch die Bayern nicht gebrauchen, die Planung ist, er soll ins Ausland weiter transportiert werden und sich immer mehr mit dem Strom aus konventionellen europäischen Kraftwerken mischen.
Da stellt sich die Frage: wurden die erneuerbaren Energien und die EEG-Umlage dazu eingeführt, dass in Deutschland der Atomstrom ersetzt werden soll oder dafür, dass das Ausland mit billigen Strom beschenkt werden soll. Bei ersterem benötigt jeder Bezirk in Bayern Regelenergie, dafür wären am besten Gaskraftwerke geeignet, damit diese Gaskraftwerke auch wirtschaftlich sind müssen diese zusammen mit den Erneuerbaren ein Kombikraftwerk bilden. Aus dem Erlös muss dann das Gaskraftwerk so entschädigt werden, dass es wirtschaftlich ist. Die fluktuierenden Netzeinspeiser müssen dafür etwas abgeben, denn deren Strom fließt ohne Regelung ins Ausland. Dies lässt sich überprüfen: in der Bedarfsberechnung der Kraftwerke finden sich nur konventionelle Kraftwerke also Kraftwerke die sicher zu einem bestimmten Zeitpunkt liefern können. Ein Kombikraftwerk aus Gas und Erneuerbaren erfüllt diese Bedingungen und müsste darum in der Liste aufgenommen werden, im Gegenzug müssten Kohledreckschleudern abgeschaltet werden. Das könnte man zumindest einmal rechnen. Die Erneuerbaren sollten möglichst dezentral gebaut werden also auf das Land gleichmäßig verteilt werden, wichtig dabei ist nahe am Verbraucher, nur dann ist es eine dezentrale Versorgung. Werden nun 20 oder 30 Windräder an einem Ort gebaut wo der Strom nicht gebraucht wird, so ergibt das keine dezentrale Versorgung, sondern dieser Strom muss zusammengeschaltet und hochtransformiert werden. Bis je nach Menge auf die oberste Spannungsebene 380kV. Die Verteilung ist dann zentral, das heißt von dieser Ebene aus kann bayernweit, deutschlandweit oder auch europaweit verteilt werden.
Darum: was wollen wir eigentlich, jeder hält die Hand auf und möchte groß verdienen, die künftig Leidtragenden werden aber die Menschen die entlang dieser Trassen leben müssen sein.
Wo sind die Regionalpolitiker, sind das nicht diejenigen, die die Intelligenz haben sollten um hier einmal durchzurechnen was ist für die deutsche Bevölkerung am sinnvollsten ist. Sie könnten doch ebenso wie die BNetzA Szenarien erstellen. In diesen Szenarien dürften dann beim Strompreis die Netzbaukosten und die Netzbenutzungskosten nicht vergessen werden. Diese Politiker sind gefragt auf welcher Seite stehen sie auf der Seite ihrer Wähler oder der Seite der bayrischen Staatsregierung.
Warum wird nur geredet aber nicht gehandelt.
Lieber Herr / Frau Unbekannt
(es wäre schön, wenn Sie sich zu erkennen geben würden, da es interessant wäre, den Urheber dieses hervorragenden Kommentars zu kennen),
natürlich sind sie nicht zu spät dran mit Ihrem Kommentar. Hier wird ständig und viel gelesen – und das von allen möglichen Lesern. Insbesondere, wenn es sich um solch treffende Kommentare wie Ihren handelt.
Ich stimme Ihnen in völlig zu:
- Ostbayernring – ebenso wie Maßnahme P 53, die Aufrüstung der 220-kV-Wechselstromleitung Raitersaich – Ludersheim – Sittling – Altheim – sind Ländersache. Hier kann die Bayerische Staatsregierung, respektive die Bezirksregierungen, direkten Einfluss nehmen. Das wird in der Tat meist übergangen, weil sich unsere Politiker dieser Verantwortung nicht stellen wollen.
- Die HGÜs dienen in erster Linie dazu, unbeschränkten europäischen Stromhandel zu ermöglichen – und die Verbraucher, hier: die deutschen Verbraucher, bezahlen und dulden diese Leitungen.
- Die Europäische Union setzt weiterhin auf Atom- und Kohlestrom. Und gerade dieser Strom soll über die HGÜs verteilt werden. Die aufgerüsteten Wechselstromleitungen ergänzen diese HGÜs bzw. sind deren Ausfallsicherung.
- Der Atomausstieg in Deutschland wird zur Farce, wenn die Nachbarn um uns herum ihre Atomkraftwelrs-Kapazitäten beibehalten bzw. sogar noch ausbauen. Temelin ist keine 60 km (Luftlinie) von der Bayerischen Grenze entfernt.
- Es ist in der Tat ärgerlich: „Alle Regierungsbezirke Bayerns haben sich mit erneuerbaren Energien eingedeckt, nur Oberbayern macht eine Ausnahme.“
Obwohl insbesondere in Oberbayern besonders dicke Stromverbraucher nach jederzeitiger Stromversorgung in jeder beliebigen Menge rufen. Und Seehofers 10-H-Regelung verhindert, dass es gerade in Oberbayern mit der Windkraft voran gehen könnte.
- Der wesentliche Punkt aber ist: wir brauchen neue Marktmodelle für die Einspeisung der benötigten Strommengen. Das Merit-Order-Modell ist aus verschiedenen Gründen nicht mehr geeignet.
Insbesondere muss der Transportaufwand – d.h. Netznutzung plus Übertragungsverluste – vom Produktionsort bis hin zum Abnehmer eingepreist werden. Damit wird der um 3 Ct./kWh teurer produzierte Strom der Stadtwerke von nebenan nämlich wirtschaftlicher als der über tausende Kilometer (mit entsprechenden Übertragungsverlusten) herangeschaffte europäische Strom.
Eine ernst gemeinte Energiewende kann nur mit dezentralen Erzeugungsstrukturen erreicht werden.
Deshalb:
Für die dezentrale Energiewende – gegen überdimensionalen Netzausbau!