Der Bau­ern­ver­band zu Netz­aus­bau und Verkabelung

von Mat­thas Groble­ben <nbglandsued@stromautobahn.de>

Am 7.4.2016 ver­an­stal­te­te der Baye­ri­sche Bau­ern­ver­band eine Fach­ta­gung zum The­ma „Netz­aus­bau und Ver­ka­be­lung“.
An der Ver­an­stal­tung nah­men Jür­gen Rup­p­recht BI Post­bau­er-Heng und Mat­thi­as Groble­ben BI Altdorf/Burgthann teil.
Für uns von den Bür­ger­initia­ti­ven war es wich­tig zu erfah­ren, wie die Land­wir­te aus Bay­ern zu den Tras­sen ste­hen und um aus ers­ter Hand Ein­drü­cke zu sammeln.

Der Bau­ern­ver­band konn­te nam­haf­te Refe­ren­ten gewin­nen, so waren u.a. Herr Pschie­rer Staats­se­kre­tär im Baye­ri­schen Wirt­schafts­mi­nis­te­rim, Frau Dr. Heimann von der BNetzA, sowie Herr Dei­ter­mann von Ten­neT zustän­dig für den Netz­aus­bau vertreten.

Wich­tig für uns waren die Bei­trä­ge von Herrn Pschie­rer und Frau Dr.Heimann, da sie sich indi­rekt wider­spro­chen haben.
Wäh­rend Frau Heimann von einem Tras­sen­ver­lauf „….der die Prü­fung eines mög­lichst grad­li­ni­gen Ver­laufs vor­sieht…“ (zwi­schen den bei­den End­punk­ten Wol­mir­stedt und Isar)sprach, war Herr Pschie­rer da schon groß­zü­gi­ger und woll­te sich nicht auf die 400m Abstand gemäß Vor­schlag Söder fest­le­gen und sprach auch von Tras­sen ent­lang der Auto­bahn (A9, A3) zu prü­fen. Unter grad­li­ni­gen Ver­lauf ver­ste­he ich aber etwas anderes.

Am 14. 4.2016 wur­de dann in meh­re­ren Zei­tun­gen ein Arti­kel „Neue Details zur Mega-Strom­tras­se“ ver­öf­fent­licht.
In die­sem Arti­kel wur­de auch von einer HGÜ-Tras­se über Neu­markt gespro­chen, auch die­se Tras­se wicht deut­lich von einem grad­li­ni­gen Ver­lauf ab.
Die­sen Arti­kel habe ich zum Anlass genom­men Frau Dr. Heimann von der BNetzA zu fra­gen, wie ich die 3 unter­schied­li­chen Aus­sa­gen ein­zu­ord­nen habe und wel­chen Stand die Arbei­ten bei der BNetzA aktu­ell haben.

Frau Dr. Heimann hat mir in gewohn­ter poli­ti­scher Manier eine Ant­wort zukom­men las­sen, ob damit mei­ne Fra­ge beant­wor­tet wur­de über­las­se ich jedem Leser selber.

Hier die Ant­wort wörtlich:

Sehr geehr­ter Herr Grobleben,

ger­ne las­se ich Ihnen wei­te­re Infor­ma­tio­nen zukom­men und ver­su­che, zur Klä­rung Ihrer Fra­gen beizutragen.

Einen kon­kre­ten Tras­sen­ver­lauf habe ich in mei­nem Vor­trag nicht vor­ge­stellt. Die­ser liegt zum der­zei­ti­gen Zeit­punkt auch nicht vor. Der Ver­lauf des Tras­sen­kor­ri­dors und spä­ter der Ver­lauf der kon­kre­ten Tras­se wer­den im Bun­des­fach­pla­nungs- und Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren ermittelt.

In mei­nem Vor­trag bin ich viel­mehr auf die Neu­re­ge­lun­gen zur Erd­ver­ka­be­lung ein­ge­gan­gen. Die­se betref­fen neben den Rege­lun­gen des Bun­des­be­darfs­plan­ge­set­zes bzw. Ener­gie­lei­tungs­aus­bau­ge­set­zes auch die Vor­schrif­ten des Netz­aus­bau­be­schleu­ni­gungs­ge­set­zes (NABEG). Hier­bei habe ich die Neu­re­ge­lung des § 5 Abs. 2 NABEG ange­spro­chen, der die Prü­fung eines mög­lichst grad­li­ni­gen Ver­laufs vor­sieht. Die Vor­schrift lau­tet: “Bei der Durch­füh­rung der Bun­des­fach­pla­nung für ein Vor­ha­ben im Sin­ne von § 2 Absatz 5 des Bun­des­be­darfs­plan­ge­set­zes prüft die Bun­des­netz­agen­tur ins­be­son­de­re, inwie­weit zwi­schen dem Anfangs- und dem End­punkt des Vor­ha­bens ein mög­lichst gerad­li­ni­ger Ver­lauf eines Tras­sen­kor­ri­dors zur spä­te­ren Errich­tung und zum Betrieb eines Erd­ka­bels erreicht wer­den kann.”

Die Bun­des­netz­agen­tur hat ein Posi­ti­ons­pa­pier ent­wor­fen zu den recht­li­chen und metho­di­schen Anfor­de­run­gen an die Anträ­ge auf Bun­des­fach­pla­nung nach § 6 NABEG, die sich aus dem Erd­ka­bel­vor­rang für die Pla­nun­gen der Vor­ha­ben­trä­ger erge­ben. Das Posi­ti­ons­pa­pier ist abruf­bar unter www.netzausbau.de (Stand: Febru­ar 2016). Zur Grad­li­nig­keit wird ins­be­son­de­re aus­ge­führt, dass bei der Suche und Ermitt­lung eines Vor­schlag­stras­sen­kor­ri­dors und den in Fra­ge kom­men­den Alter­na­ti­ven als wesent­li­cher Bestand­teil eines Antra­ges nach § 6 NABEG der Vor­ha­ben­trä­ger das in § 5 Abs. 2 NABEG ver­an­ker­te Gebot der Gerad­li­nig­keit zu beach­ten hat. Der Gesetz­ge­ber hat mit der Neu­re­ge­lung einen Pla­nungs­grund­satz im Sin­ne eines Opti­mie­rungs­ge­bo­tes (Abwä­gungs­di­rek­ti­ve) ver­an­kert, dem bei der Ermitt­lung von Tras­sen­kor­ri­do­ren in beson­de­rer Wei­se Rech­nung zu tra­gen ist. Ande­rer­seits hat der Gesetz­ge­ber für die­sen Pla­nungs­grund­satz jedoch kei­nen abso­lu­ten Gel­tungs­an­spruch nor­miert. Die Vor­schrift belässt dem Vor­ha­ben­trä­ger einen pla­ne­ri­schen Spiel­raum, unter Berück­sich­ti­gung der jewei­li­gen Umstän­de des Ein­zel­falls das Gebot der Gerad­li­nig­keit zurück­zu­stel­len, um ande­ren Belan­gen von erheb­li­chem Gewicht Rech­nung tra­gen zu kön­nen. Wei­te­re Aus­füh­run­gen fin­den Sie im ange­spro­che­nen Doku­ment auf den Sei­ten 8 und 9.

Der Vor­ha­ben­trä­ger hat in sei­nem Bun­des­fach­pla­nungs­an­trag einen Vor­schlag­stras­sen­kor­ri­dor und Alter­na­ti­ven anzu­ge­ben. Eine Beson­der­heit des Bun­des­fach­pla­nungs­ver­fah­rens besteht dar­in, dass die Bun­des­netz­agen­tur an den Antrag des Vor­ha­ben­trä­gers nicht gebun­den ist (§ 7 Abs. 3 Satz 2 NABEG). Der Tras­sen­kor­ri­dor wird erst am Ende des Bun­des­fach­pla­nungs­ver­fah­rens fest­lie­gen. Im Anschluss wird inner­halb des Tras­sen­kor­ri­dors der kon­kre­te Tras­sen­ver­lauf ermittelt.

Mit freund­li­chen Grüßen

Ursu­la Heimann

 

Wer Inter­es­se an den Vor­trä­gen der Fach­ta­gung hat, kann sie ger­ne zusam­men mit einem Pro­to­koll unter nbglandsued@stromautobahn.deStich­wort: BBV Fach­ta­gung anfordern.

7 Gedanken zu „Der Bau­ern­ver­band zu Netz­aus­bau und Verkabelung“

  1. Ein typi­sches, poli­ti­sches Schrei­ben mit Wor­ten ohne sub­stan­zi­el­le Aus­sa­ge aber vol­ler All­ge­mein­plät­ze. Hät­te auch gar nicht gedacht, dass es so vie­le Geset­ze gibt, die beach­tet wer­den müs­sen! Ja da schau her, dann ist doch alles in Ordnung!

  2. Hal­lo Matthias,

    vie­len Dank für den Bericht. Aber was sagen denn nun die Land­wir­te dazu? Da es schein­bar nur noch in den Vor­trä­gen um das “wie” und nicht um das “ob” ging, ist man wohl mit allem ein­ver­stan­den, so lan­ge es nur ordent­lich ent­schä­digt wird. 

    Zu den unter­schied­li­chen Aus­sa­gen zu den Tras­sen­ver­läu­fen: das ist nicht neu, es wird ein­fach aus­ge­lo­tet, wo mit gerin­ge­rem Wider­stand zu rech­nen ist und für die Rück­mel­dung sind Pschie­rer und BNetzA dankbar. 

    Wir soll­ten noch beim “Ob” blei­ben und das ist Herrn Pschie­rer und der BNetzA bei jeden Ver­an­stal­tun­gen zurückzumelden.

  3. Hal­lo Hubert,

    zu dei­nen Fra­gen – ich war ja auch bei der Tagung dabei: 

    Zum “Ob”: Staats­se­kre­tär Pschie­rer wies gleich zu Beginn sei­nes Vor­tra­ges dar­auf hin (Zitat): “Ich sage Ihnen ganz klar: Ich dis­ku­tie­re heu­te hier mit Ihnen nicht über das “Ob”, son­dern rede aus­schließ­lich über das “Wie”. Wenn Sie das “Ob” in Fra­ge stel­len wol­len, dann müs­sen Sie mit Mer­kel und Gabri­el reden. Die sind dafür zuständig.
    Wir haben im Ener­gie­dia­log ja her­aus gear­bei­tet, dass die feh­len­den 40 TWh/p.a. in Bay­ern sehr wohl mit Gas­kraft­wer­ken abge­deckt wer­den könn­ten. Aber für die­ses Modell gab es in Ber­lin kei­ne Mehr­heit. Die Ent­schei­dun­gen für den Netz­aus­bau und für die HGÜ-Lei­tun­gen sind gefal­len und wir müs­sen nun das Bes­te dar­aus machen.”

    Zur Hal­tung des Bau­ern / Bau­ern-Ver­bän­de: Man sieht die Mög­lich­keit, dass man aus dem Tras­sen­bau eben­falls Pro­fit schla­gen kann. In mei­nen Gesprä­chen in den Pau­sen erhielt ich fol­gen­de Aus­sa­ge (und dies mehr­mals in abge­wan­del­ter Form): “Da fin­det ein Cand­le-Light-Din­ner statt und da wol­len wir natür­lich auch ein biss­chen ‘was ab haben.”

    Und in den Ple­nar­ge­sprä­chen war wie­der­holt zu hören: “Wenn für die ÜNB 9,05% Ren­di­te p.a. raus­sprin­gen, dann müs­sen auch lau­fen­de Zah­lun­gen für die Grund­be­sit­zer drin sein, weil die­se letzt­lich ja die Tras­sen bzw. die Frei­lei­tun­gen ermög­li­chen und dul­den müssen.”

    Sei­tens der Bau­ern­ver­bän­de war kein Wort gegen die Tras­sen zu hören.

    Zu Mat­thi­as’ Anmer­kung: “Herr Pschie­rer woll­te sich nicht auf die 400m Abstand gemäß Vor­schlag Söder fest­le­gen und sprach auch davon, Tras­sen ent­lang der Auto­bahn (A9, A3) zu prüfen.”:

    In der Tat sieht Pschie­rer eine Opti­on dar­in, “Infra­struk­tur-Ein­grif­fe zu bün­deln”, d.h. Erd­ver­ka­be­lung ent­lang der Auto­bah­nen. Die 400m-Abstands­re­ge­lung für die HGÜ ist ja bereits im Gesetz verankert.

    Die Abstands­re­ge­lung für 380-kV-Wech­sel­strom­lei­tun­gen erwähn­te Pschie­rer in sei­nem Vor­trag über­haupt nicht. Er erwähn­te aber, dass der Schutz der Grund­be­sit­zer sein beson­de­res Anlie­gen sei.

    Ich hat­te die Mög­lich­keit, bei der Dis­kus­si­on fol­gen­de Fra­ge an ihn zu stellen:
    “Für den Schutz von Wohn­ei­gen­tum sowie zum #Gesund­heits­schuz der Bür­ger hat ja Staats­mi­nis­ter Dr. Söder vor eini­gen Wochen einen kon­kre­ten Vor­stoß vor­ge­stellt – mit der von ihm ver­kün­de­ten Abstands­re­ge­lung. Gehen sie mit Herrn Söder kon­form, dass eine sol­che Abstands­re­ge­lung ein effek­ti­ves Werk­zeug zum Schutz der Bür­ger sowie des Wohn­ei­gen­tums ist?”

    Ant­wort Pschie­rer: „Sie haben sicher­lich der Pres­se ent­nom­men, dass ich dies­be­züg­lich einen Dis­put mit Herrn Söder hat­te. Aber ich darf ihnen ver­si­chern: In der Ziel­set­zung stim­me ich mit Minis­ter Söder völ­lig über­ein – allein über die genaue For­mu­lie­rung müs­sen wir noch unter­hal­ten. Die 400m / 200m dür­fen kein abso­lu­tes Dog­ma sein. … [dann aus­schwei­fen­de Aus­füh­run­gen]… Noch­mal zusam­men­fas­send: Die Absichts­er­klä­rung ist klar: Maxi­ma­ler Abstand zu Wohn­be­bau­ung. Mit Minis­ter Söder gehe ich da konform.“ 

    Ich ver­ste­he es so: Abstands­re­ge­lung (mög­lichst 400 m) für Wech­sel­strom-Auf­rüs­tun­gen: ja. Ein dog­ma­ti­sches Fest­hal­ten an “400 m”: nein.

    1. Am 7.7.15 hat Aigner in der Kabi­netts­sit­zung unter­schie­den: für die Ver­sor­gungs­si­cher­heit erhält Bay­ern zwei neue Gas­kraft­wer­ke. Für den euro­päi­schen Strom­han­del bekom­men wir bei­de HGÜ-Lei­tun­gen. Pschie­rer streut damit wie­der Sand in die Augen. Wenigs­tens ein­mal soll­ten die­se Poli­ti­ker dazu ste­hen, dass sie hier auf Kos­ten der Strom­kun­den und Steu­er­zah­ler Mil­li­ar­den­um­ver­tei­lun­gen hin zu Ener­gie­groß­kon­zer­nen, Über­tra­gungs­netz­be­trei­bern und auch dem Bau­ern­ver­band vor­neh­men. FÜR DEN EUROPÄISCHEN STROMHANDEL !!! Nur dafür braucht es die­se Über­tra­gungs­net­ze. Bay­ern ist bereits mit der Thü­rin­ger Strom­brü­cke und Irsching auch nach dem Jahr 2022 gut ver­sorgt und zukünf­tig mit zwei wei­te­ren Gas­kraft­wer­ken geseg­net, die wie­der­um auf­grund von Über­ka­pa­zi­tä­ten nur zur Reser­ve dienen.

  4. Ergän­zen­de Anmerkung:
    Bei mei­ner Fra­ge nann­te ich natür­lich mei­nen namen sowie als Funk­ti­on “Gemein­de­rat in einer 7.000-Einwohner-Gemeinde, die mas­siv von P 53 – der Auf­rüs­tung einer Wech­sel­strom­lei­tung auf 380 kV – betrof­fen ist”.

    Direkt nach mei­ner Fra­ge wur­de ich auch schon von einem Mit­ar­bei­ter der Ten­neT – Herrn Hor­zetz­ky – erkannt: “Sind sie der Dr. Rup­p­recht aus Postbauer-Heng”? 

    Man wird wahrgenommen .…

  5. Wahr­schein­lich bin ich mit mei­nem Kom­men­tar zu spät.
    Viel­leicht aber liest doch noch der eine oder ande­re die Info:
    Die 380kV Lei­tung die auf das 2,5 fache auf­ge­rüs­tet wer­den soll ist eine nicht land­über­schrei­ten­de Lei­tung und dar­um ist das Land in dem sie gebaut wer­den soll hier feder­füh­rend, das bestä­tigt auch die BnetzA. Beim Ost­bay­ern­ring ist also die Lan­des­re­gie­rung Bay­ern zuständig.
    Herr Pschie­rer hat natür­lich die­se Info, des­halb geht er auf ein Dis­kus­si­on zu die­ser Tras­se über­haupt nicht ein.
    Eine Land – und Natur zer­stö­ren­de nicht not­wen­di­ge Lei­tung, die nur dem Aus­bau des euro­päi­schen Strom-Bin­nen­mark­tes die­nen soll. Die­se Lei­tung soll uns den Atom­strom wie­der ins Land brin­gen. Spä­tes­tens dann, wenn Tsche­chi­en in Teme­lin die wei­te­ren 2 geplan­ten Reak­to­ren baut, wird das Land auf­wa­chen. Dann ist es zu spät.
    Herrn Pschie­rer wäre zu raten sich mal vor­sorg­lich zu infor­mie­ren wie das bei einem Reak­tor­un­fall in Teme­lin mit der Eva­ku­ie­rung aus­schau­en wür­de. Wäre da dann nicht auch Mün­chen mit 270 km Ent­fer­nung dabei? Oder wäre eine Eva­ku­ie­rung nur auf einen Teil der Ober­pfalz begrenzt?
    Dann soll­te Herr Pschie­rer wis­sen, dass er mit den stei­gen­den Kos­ten des Strom­prei­ses durch den unsin­ni­gen Netz­aus­bau den Mit­tel­stand in die Knie zwin­gen wird, vie­le die­ser Unter­neh­men wer­den auf Grund der stei­gen­den Strom­kos­ten gezwun­gen sein zu schlie­ßen oder müs­sen sich außer­halb Deutsch­lands nach einem Stand­ort umsehen.
    Herrn Pschie­rer wäre auch die Fra­ge zu stel­len: Alle Regie­rungs­be­zir­ke Bay­erns haben sich mit erneu­er­ba­ren Ener­gien ein­ge­deckt, nur Ober­bay­ern macht eine Aus­nah­me, sehr spär­lich setzt man hier auf Wind­ener­gie. Ober­bay­ern rech­net mit den euro­päi­schen Bin­nen­markt und will vom Aus­land den Strom bezie­hen. Das Deck­män­tel­chen Wind­strom von der Nord­see, haben sich auch die Stadt­wer­ke Mün­chen über­ge­stülpt. Sie bau­en dort Wind­parks kas­sie­ren 18Cent pro kWh und ver­kau­fen dann Öko Strom mit Preis­auf­schlag, for­dern dann gleich­zei­tig den gewal­ti­gen Aus­bau des Strom­net­zes. Die­se soll­ten dann schon die bezah­len, die sie bestellten.
    Den unge­re­gel­ten fluk­tu­ie­ren­den Wind­strom den man im Nor­den nicht gebrau­chen kann kön­nen auch die Bay­ern nicht gebrau­chen, die Pla­nung ist, er soll ins Aus­land wei­ter trans­por­tiert wer­den und sich immer mehr mit dem Strom aus kon­ven­tio­nel­len euro­päi­schen Kraft­wer­ken mischen.
    Da stellt sich die Fra­ge: wur­den die erneu­er­ba­ren Ener­gien und die EEG-Umla­ge dazu ein­ge­führt, dass in Deutsch­land der Atom­strom ersetzt wer­den soll oder dafür, dass das Aus­land mit bil­li­gen Strom beschenkt wer­den soll. Bei ers­te­rem benö­tigt jeder Bezirk in Bay­ern Regel­en­er­gie, dafür wären am bes­ten Gas­kraft­wer­ke geeig­net, damit die­se Gas­kraft­wer­ke auch wirt­schaft­lich sind müs­sen die­se zusam­men mit den Erneu­er­ba­ren ein Kom­bi­kraft­werk bil­den. Aus dem Erlös muss dann das Gas­kraft­werk so ent­schä­digt wer­den, dass es wirt­schaft­lich ist. Die fluk­tu­ie­ren­den Netz­ein­spei­ser müs­sen dafür etwas abge­ben, denn deren Strom fließt ohne Rege­lung ins Aus­land. Dies lässt sich über­prü­fen: in der Bedarfs­be­rech­nung der Kraft­wer­ke fin­den sich nur kon­ven­tio­nel­le Kraft­wer­ke also Kraft­wer­ke die sicher zu einem bestimm­ten Zeit­punkt lie­fern kön­nen. Ein Kom­bi­kraft­werk aus Gas und Erneu­er­ba­ren erfüllt die­se Bedin­gun­gen und müss­te dar­um in der Lis­te auf­ge­nom­men wer­den, im Gegen­zug müss­ten Koh­ledreck­schleu­dern abge­schal­tet wer­den. Das könn­te man zumin­dest ein­mal rech­nen. Die Erneu­er­ba­ren soll­ten mög­lichst dezen­tral gebaut wer­den also auf das Land gleich­mä­ßig ver­teilt wer­den, wich­tig dabei ist nahe am Ver­brau­cher, nur dann ist es eine dezen­tra­le Ver­sor­gung. Wer­den nun 20 oder 30 Wind­rä­der an einem Ort gebaut wo der Strom nicht gebraucht wird, so ergibt das kei­ne dezen­tra­le Ver­sor­gung, son­dern die­ser Strom muss zusam­men­ge­schal­tet und hoch­trans­for­miert wer­den. Bis je nach Men­ge auf die obers­te Span­nungs­ebe­ne 380kV. Die Ver­tei­lung ist dann zen­tral, das heißt von die­ser Ebe­ne aus kann bay­ern­weit, deutsch­land­weit oder auch euro­pa­weit ver­teilt werden.
    Dar­um: was wol­len wir eigent­lich, jeder hält die Hand auf und möch­te groß ver­die­nen, die künf­tig Leid­tra­gen­den wer­den aber die Men­schen die ent­lang die­ser Tras­sen leben müs­sen sein.
    Wo sind die Regio­nal­po­li­ti­ker, sind das nicht die­je­ni­gen, die die Intel­li­genz haben soll­ten um hier ein­mal durch­zu­rech­nen was ist für die deut­sche Bevöl­ke­rung am sinn­volls­ten ist. Sie könn­ten doch eben­so wie die BNetzA Sze­na­ri­en erstel­len. In die­sen Sze­na­ri­en dürf­ten dann beim Strom­preis die Netz­bau­kos­ten und die Netz­be­nut­zungs­kos­ten nicht ver­ges­sen wer­den. Die­se Poli­ti­ker sind gefragt auf wel­cher Sei­te ste­hen sie auf der Sei­te ihrer Wäh­ler oder der Sei­te der bay­ri­schen Staatsregierung.
    War­um wird nur gere­det aber nicht gehandelt.

    1. Lie­ber Herr / Frau Unbekannt
      (es wäre schön, wenn Sie sich zu erken­nen geben wür­den, da es inter­es­sant wäre, den Urhe­ber die­ses her­vor­ra­gen­den Kom­men­tars zu kennen),

      natür­lich sind sie nicht zu spät dran mit Ihrem Kom­men­tar. Hier wird stän­dig und viel gele­sen – und das von allen mög­li­chen Lesern. Ins­be­son­de­re, wenn es sich um solch tref­fen­de Kom­men­ta­re wie Ihren handelt.

      Ich stim­me Ihnen in völ­lig zu:

      - Ost­bay­ern­ring – eben­so wie Maß­nah­me P 53, die Auf­rüs­tung der 220-kV-Wech­sel­strom­lei­tung Rai­ter­saich – Luders­heim – Sitt­ling – Alt­heim – sind Län­der­sa­che. Hier kann die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung, respek­ti­ve die Bezirks­re­gie­run­gen, direk­ten Ein­fluss neh­men. Das wird in der Tat meist über­gan­gen, weil sich unse­re Poli­ti­ker die­ser Ver­ant­wor­tung nicht stel­len wollen.

      - Die HGÜs die­nen in ers­ter Linie dazu, unbe­schränk­ten euro­päi­schen Strom­han­del zu ermög­li­chen – und die Ver­brau­cher, hier: die deut­schen Ver­brau­cher, bezah­len und dul­den die­se Leitungen.

      - Die Euro­päi­sche Uni­on setzt wei­ter­hin auf Atom- und Koh­lestrom. Und gera­de die­ser Strom soll über die HGÜs ver­teilt wer­den. Die auf­ge­rüs­te­ten Wech­sel­strom­lei­tun­gen ergän­zen die­se HGÜs bzw. sind deren Ausfallsicherung.

      - Der Atom­aus­stieg in Deutsch­land wird zur Far­ce, wenn die Nach­barn um uns her­um ihre Atom­kraft­welrs-Kapa­zi­tä­ten bei­be­hal­ten bzw. sogar noch aus­bau­en. Teme­lin ist kei­ne 60 km (Luft­li­nie) von der Baye­ri­schen Gren­ze entfernt.

      - Es ist in der Tat ärger­lich: „Alle Regie­rungs­be­zir­ke Bay­erns haben sich mit erneu­er­ba­ren Ener­gien ein­ge­deckt, nur Ober­bay­ern macht eine Ausnahme.“
      Obwohl ins­be­son­de­re in Ober­bay­ern beson­ders dicke Strom­ver­brau­cher nach jeder­zei­ti­ger Strom­ver­sor­gung in jeder belie­bi­gen Men­ge rufen. Und See­ho­fers 10-H-Rege­lung ver­hin­dert, dass es gera­de in Ober­bay­ern mit der Wind­kraft vor­an gehen könnte.

      - Der wesent­li­che Punkt aber ist: wir brau­chen neue Markt­mo­del­le für die Ein­spei­sung der benö­tig­ten Strom­men­gen. Das Merit-Order-Modell ist aus ver­schie­de­nen Grün­den nicht mehr geeignet. 

      Ins­be­son­de­re muss der Trans­port­auf­wand – d.h. Netz­nut­zung plus Über­tra­gungs­ver­lus­te – vom Pro­duk­ti­ons­ort bis hin zum Abneh­mer ein­ge­preist wer­den. Damit wird der um 3 Ct./kWh teu­rer pro­du­zier­te Strom der Stadt­wer­ke von neben­an näm­lich wirt­schaft­li­cher als der über tau­sen­de Kilo­me­ter (mit ent­spre­chen­den Über­tra­gungs­ver­lus­ten) her­an­ge­schaff­te euro­päi­sche Strom.

      Eine ernst gemein­te Ener­gie­wen­de kann nur mit dezen­tra­len Erzeu­gungs­struk­tu­ren erreicht werden.

      Des­halb:
      Für die dezen­tra­le Ener­gie­wen­de – gegen über­di­men­sio­na­len Netzausbau!

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