Juraleitung trotz unzähliger Auflagen und nicht erfüllter Voraussetzungen raumverträglich? Wohl kaum.
Von Wolfgang Schmid
Wer meint, der Trassenbau sei durch Abschluss des Raumordnungsverfahrens (ROV) beschlossene Sache, liegt falsch. Das ROV hat keine rechtlich bindende Wirkung.
Siehe Aussage der Regierung von Mittelfranken: “Bei der landesplanerischen Beurteilung handelt es sich um ein fachbehördliches Gutachten zur Raumverträglichkeit. Eine abschließende Entscheidung über das Vorhaben ist damit nicht verbunden, diese ist dem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren vorbehalten.”…
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