Bür­ger­be­tei­li­gung an der Jura­lei­tung – intrans­pa­rent und undemokratisch

 

 

 

 

Pres­se­mit­tei­lung vom 29. März 2021 

Mit­te März wur­den Plä­ne von Ten­net bekannt, die dar­auf schlie­ßen las­sen, dass sich der Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber (ÜNB) mög­li­cher­wei­se bereits auf eine bestimm­te Stre­cken­füh­rung der Jura­lei­tung fest­ge­legt hat. Die Empö­rung ist groß, da damit sehr deut­lich wur­de, dass die Strom­tras­se an vie­len Stel­len sehr nah an die Wohn­be­bau­ung her­an­rückt. Offen­sicht­lich eher unfrei­wil­lig und „auf­grund der Bericht­erstat­tung in der Pres­se“ führt Ten­net nun Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen für Poli­tik und Öffent­lich­keit durch, am 29. und 30. März 2021 soll es laut ÜNB ins­ge­samt drei Ver­an­stal­tun­gen für Vertreter*innen der Bür­ger­initia­ti­ven (BI) geben. 

Die Kri­te­ri­en für eine gerech­te Betei­li­gung an die­sen Ver­an­stal­tun­gen sind alles ande­re als trans­pa­rent. Dies wird von den land­kreis­über­grei­fend orga­ni­sier­ten BIs im Akti­ons­bünd­nis gegen die Jura­lei­tung scharf kri­ti­siert. Die BIs im Akti­ons­bünd­nis gegen die Jura­lei­tung for­dern Ten­net des­halb gemein­sam und soli­da­risch dazu auf, alle Jura­lei­tungs-Bür­ger­initia­ti­ven gleich zu behan­deln und nicht eini­ge nach Gut­dün­ken zu bevor­zu­gen und ande­re auszugrenzen. 

Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung nur für BIs in bestimm­tem Kilometerradius?
Lei­der hat sich wie­der­holt, was schon bei ande­ren Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen von Ten­net im Som­mer 2020 der Fall war: Bür­ger­re­fe­ren­tin und Pro­jekt­lei­ter schei­nen über­for­dert zu sein, ken­nen die Anzahl und die Namen der Bür­ger­initia­ti­ven nicht, bemü­hen sich aber lei­der auch nicht dar­um, mit die­sen über die bekann­ten Ansprech­part­ner des Akti­ons­bünd­nis­ses Kon­takt auf­zu­neh­men. Im Gegen­teil, Bür­ger­initia­ti­ven und Spre­cher im Akti­ons­bünd­nis, die laut Ten­net nicht „unmit­tel­bar betrof­fen“ sind, wer­den sys­te­ma­tisch von den Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen aus­ge­schlos­sen, Mails wer­den igno­riert, Anru­fe wer­den nicht beant­wor­tet. Offen­sicht­lich wird eine offe­ne gesell­schaft­li­che Dis­kus­si­on von Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber Ten­net nicht gewünscht. Statt­des­sen wer­den in einer Art Klas­sen­ge­sell­schaft zunächst Bun­des­tags- und Land­tags­ab­ge­ord­ne­te, danach betrof­fe­ne Bür­ger­meis­ter vor­ab infor­miert, und erst dann wer­den ver­ein­zelt BIs ein­ge­la­den, die im Nach­gang Infos bekom­men dür­fen. Trans­pa­renz hat sich Ten­net auf die Fah­nen geschrie­ben. Die­se ist aller­dings so nicht erkennbar.

Die­ses Vor­ge­hen ist alles ande­re als demo­kra­tisch und wirft Fra­gen auf: Die­ses frei erfun­de­ne Kri­te­ri­um einer räum­li­chen Nähe, die für eine angeb­li­che Teil­nah­me­be­rech­ti­gung von Bür­ger­initia­ti­ven not­wen­dig sein soll, führt jede Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung ad absur­dum. Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung bei Infra­struk­tur­pro­jek­ten kann nicht davon abhän­gig gemacht wer­den, in wel­chem Kilo­me­ter­ra­di­us eine Per­son wohnt. Völ­lig igno­riert wird damit, dass sich seit Jah­ren im Akti­ons­bünd­nis Tras­sen­geg­ner nicht nur Anwoh­ner der Jura­lei­tung enga­gie­ren, son­dern auch sol­che, die gegen den über­di­men­sio­nier­ten Aus­bau der Über­tra­gungs­net­ze und die damit ver­bun­de­nen öko­lo­gi­schen und sozia­len Kos­ten sind. In Zusam­men­ar­beit mit Exper­ten sind sich die Tras­sen­geg­ner einig, dass der Bedarf für die Jura­lei­tung P53 nicht belegt wur­de, und die P53 die regio­na­le Ener­gie­wen­de und den drin­gend not­wen­di­gen Kli­ma­schutz ver­hin­dert. Die mas­si­ven Aus­wir­kun­gen die­ses Netz­aus­baus wie die groß­flä­chi­ge Zer­stö­rung des Reichs­wal­des gehen jeden etwas an, wer­den von allen Strom­kun­den bezahlt und sind kei­ne Pri­vat­an­ge­le­gen­heit der durch Strom­tras­sen räum­lich Betrof­fe­nen. Spä­tes­tens mit ihrer durch die Netz­ge­büh­ren erhöh­ten Strom­rech­nung wer­den dies alle Men­schen spüren.

Die soge­nann­ten „Bür­ger­re­fe­ren­ten für Bür­ger­be­tei­li­gung“ von Ten­net spre­chen ihrem Namen Hohn, wenn sie zum wie­der­hol­ten Mal dem Akti­ons­bünd­nis gegen die Jura­lei­tung eine fai­re und demo­kra­ti­sche Betei­li­gung ver­wei­gern. Dies lässt ver­mu­ten, dass Kri­ti­ker mund­tot gemacht wer­den sol­len und Ten­net nicht dazu bereit ist, sich der Dis­kus­si­on mit dem gesam­ten Akti­ons­bünd­nis zu stel­len, son­dern hofft, die Soli­da­ri­tät unter den BIs zu schwä­chen, frei nach dem Mot­to „Tei­le und herr­sche!“. Die­sem Vor­ge­hen tre­ten die Vertreter*innen der Bür­ger­initia­ti­ven ent­schie­den entgegen.

Die ver­geb­li­che Suche nach der „ver­träg­li­chen Variante“
Inter­es­sant bleibt in der Dis­kus­si­on, wie hart­nä­ckig sei­tens eini­ger Dis­kus­si­ons­teil­neh­mer aus Poli­tik und Gesell­schaft dar­auf beharrt wird, dass eine „ver­träg­li­che“ Vari­an­te des geplan­ten Mega­pro­jek­tes rea­lis­tisch sei. Für den Bedarf der Jura­lei­tung oder den Mythos vom Min­dest­ab­stand feh­len jedoch wis­sen­schaft­lich fun­dier­te Argu­men­te , denn die oft gefor­der­te „strik­te“ Ein­hal­tung von 400 Metern zur Wohn­be­bau­ung hat lei­der kei­ner­lei bin­den­des recht­li­ches Fun­da­ment, son­dern ist ledig­lich eine Vor­ga­be, die auf Frei­wil­lig­keit der Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber beruht. Auch eine Erd­ver­ka­be­lung, die im Febru­ar 2021 mit der Novel­le des Bun­des­be­darfs­plan­ge­set­zes für die Jura­lei­tung recht­lich ermög­licht wur­de, ist in den Augen der Tras­sen­geg­ner nicht zu akzep­tie­ren, son­dern führt zu gro­ßen Belas­tun­gen durch gro­ße Kabel­über­gangs­an­la­gen und eine unwie­der­bring­li­che Zer­stö­rung des Bodenlebens.

Die Suche eini­ger Tras­sen­be­für­wor­ter nach einer angeb­lich “ver­träg­li­chen Vari­an­te” für die Jura­lei­tung bewer­ten die Jura­lei­tungs-Geg­ner als abge­kop­pelt von der Rea­li­tät. Die Zustim­mung zu dem über­di­men­sio­nier­ten und unnö­ti­gen Pro­jekt lässt Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein gegen­über Mensch und Natur ver­mis­sen. Das Ziel einer dezen­tra­len Ener­gie­wen­de mit regio­na­ler Wert­schöp­fung und einer bezahl­ba­ren Ener­gie­ver­sor­gung, die den Kli­ma­zie­len ent­spricht, wird mit dem Bau der Jura­lei­tung und der intrans­pa­ren­ten Vor­ge­hens­wei­se nicht erreicht wer­den können.

Für das Akti­ons­bünd­nis gegen die Juraleitung -
Für eine dezen­tra­le Ener­gie­wen­de ohne über­di­men­sio­nier­ten Netzausbau

Dör­te Hamann, Ver­tre­te­rin der BIs aus dem Land­kreis Nürn­ber­ger Land (Kon­takt: pressestelle@stromautobahn.de)
Oli­ver Het­zel, Ver­tre­ter der BIs aus dem Land­kreis Eichstätt
Wolf­gang Schmid, Ver­tre­ter der BIs aus dem Land­kreis Roth
Con­ny Zeid­ler, Ver­tre­te­rin der BIs aus dem Land­kreis Neumarkt

PDF zur Pres­se­mit­tei­lung vom 29.03.2021

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