Anspra­che bei der Pro­test­ver­an­stal­tung gegen das Planungssicherstellungsgesetz

Anspra­che von Rechts­an­walt Wolf­gang Bau­mann am bei der Pro­test­ver­an­stal­tung gegen das Pla­nungs­si­cher­stel­lungs­ge­setz in Berg­rhein­feld am 24. Mai 2020, 16.00 Uhr

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Unser Land lei­det an der Coro­na-Pan­de­mie. Wenn auch im inter­na­tio­na­len Ver­gleich die Fol­gen in Deutsch­land noch über­schau­bar geblie­ben sind, es gab aber über 8000 Todes­fäl­le und zahl­rei­che Erkran­kun­gen mit Spätfolgen.
Ich möch­te mich nicht in die Pha­lanx der­je­ni­gen ein­ord­nen, die es nach­träg­lich bes­ser wis­sen und jetzt sagen, der gan­ze Shut­down sei so nicht not­wen­dig gewe­sen. Das Gegen­teil war wohl der Fall. Und wir haben lan­ge die frei­heits­be­schrän­ken­den Maß­nah­men nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz soli­da­risch hin­ge­nom­men, weil wir der Poli­tik in der Kri­se ver­traut haben.
Auch wenn das Kri­sen­ma­nage­ment in der Hek­tik man­chen Feh­ler gemacht hat, haben wir selbst die­se Feh­ler im Ver­trau­en auf den ins­ge­samt unter­stell­ten guten Wil­len der han­deln­den Poli­ti­ker ver­zie­hen. Wir haben lan­ge gute Absich­ten unter­stellt. Die ganz gro­ße Mehr­heit im Volk unter­stützt auch jetzt noch die Poli­tik der vor­sich­ti­gen Rück­kehr aus der Coro­na-Kri­se in den Nach-Coro­na-All­tag, wenn auch mit einer immer stär­ker wer­den­den Sehn­sucht nach Frei­heit von all den auf­er­leg­ten Fes­seln der letz­ten Wochen.

Aller­dings, seit kur­zem ent­ste­hen ver­stärkt Zwei­fel dar­an, ob die noch heu­te bestehen­den Anord­nun­gen bzw. die neu ergrif­fe­nen Coro­na-Exit-Maß­nah­men eine Berech­ti­gung wegen des Coro­naschut­zes haben.

Man muss nicht Ver­schwö­rungs­theo­re­ti­ker sein, um anzu­zwei­feln, ob es gerecht­fer­tigt ist, das Ver­samm­lungs­recht so ein­zu­schrän­ken, dass eine Demons­tra­ti­on auf Hekt­ar gro­ßen Flä­chen auf 50 Teil­neh­mer beschränkt wer­den muss. Ich hal­te das für abso­lut unver­hält­nis­mä­ßig, weil kei­ne Anhalts­punk­te dafür spre­chen, dass der Schutz­ab­stand nicht ein­ge­hal­ten wer­den könnte.
Mein Ver­trau­en in die Poli­tik schwin­det in die­sen Tagen zudem ganz rapi­de, wenn ich betrach­te, wie in den letz­ten 3 Wochen von bestimm­ten Krei­sen der Poli­tik die Coro­na-Pan­de­mie in absichts­vol­ler Wei­se als Vor­wand genom­men wor­den ist, ihre lang geheg­ten macht­vol­len poli­ti­schen Inter­es­sen von der Öffent­lich­keit weit­ge­hend unbe­merkt in Ber­lin Gesetz wer­den zu lassen.

Die CDU/C­SU-und die SPD-Frak­ti­on haben am  6. Mai einen Gesetz­ent­wurf zur Sicher­stel­lung ord­nungs­ge­mä­ßer Pla­nung und Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren wäh­rend der Covid-19-Pan­de­mie“ (Kurz­form: Pla­nungs­si­cher­stel­lungs­ge­setz) vor­ge­legt. Schon am 7. Mai wur­de der Gesetz­ent­wurf in 1. Lesung ohne Debat­te im Bun­des­tag durch­ge­winkt. Die 2. und 3. Lesung fan­den eine Woche spä­ter am 14. Mai, knapp vor 24 Uhr, statt. Damit war das Gesetz ver­ab­schie­det und konn­te schon am Tag dar­auf, näm­lich am 15. Mai gebil­ligt werden.
Was ist das Ziel des damit end­gül­tig ver­ab­schie­de­ten Planungssicherstellungsgesetzes?

Bun­des­kanz­ler Wil­ly Brandt hat Anfang der sieb­zi­ger Jah­re des letz­ten Jahr­hun­derts die For­de­rung nach einer „Demo­kra­ti­sie­rung der Ver­fah­ren“ auf­ge­stellt. Er hat damit gemeint, dass die Bür­ger ver­stärkt an den Ver­wal­tungs­ver­fah­ren betei­ligt wer­den soll­ten, damit sie nicht zum blo­ßen Objekt von Anord­nun­gen und Rege­lun­gen wer­den, son­dern in den Ver­fah­ren auch ihre eige­nen Inter­es­sen und Betrof­fen­hei­ten mit ein­brin­gen können.

In den letz­ten 50 Jah­ren wur­den daher zunächst in Deutsch­land und dann euro­pa­weit Mög­lich­kei­ten zur Bür­ger­be­tei­li­gung ent­wi­ckelt und gesetz­lich umge­setzt. Das betraf vor allem die gro­ßen Infra­struk­tur­ver­fah­ren für den Bau von Auto­bah­nen, Eisen­bah­nen, Flug­hä­fen und Was­ser­stra­ßen, aber auch sämt­li­che grö­ße­ren Indus­trie­pro­jek­te im Bereich Berg­bau und Ener­gie, Steine/Erden, Nahrungs‑, Genuss–  und Fut­ter­mit­tel­pro­duk­ti­on sowie die gesam­te Che­mie- und Abfall­wirt­schaft, um eini­ge wesent­li­che Berei­che herauszugreifen.

Die Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung wur­de so zu einem ganz zen­tra­len Bestand­teil von Geneh­mi­gungs- und Planfeststellungsverfahren.

  • Je nach Ver­fah­rens­art gab es neben einer öffent­li­chen Aus­le­gung von Antrags­un­ter­la­gen und deren Bekannt­ma­chung in den ört­li­chen Tages­zei­tun­gen die Mög­lich­keit, umfas­send Ein­wen­dun­gen gegen ein Vor­ha­ben vor­zu­tra­gen und im Rah­men eines dann statt­fin­den­den Erör­te­rungs­ter­mins die­se Ein­wen­dun­gen der Behör­de münd­lich zu erläu­tern und mit dem Vor­ha­ben­trä­ger hier­über sich aus­ein­an­der zu setzen. 
  • Bei den Erör­te­rungs­ter­mi­nen wur­de das Pro­jekt auch im Dis­kurs mit den Fach­be­hör­den, wie zum Bei­spiel mit den Immissionsschutz‑, Natur­schutz – oder Was­ser­be­hör­den, erör­tert. Die Ver­fah­rens­er­geb­nis­se, Geneh­mi­gun­gen bzw. Plan­fest­stel­lungs­be­schei­de, wur­den auch öffent­lich bekannt gemacht, indem sie bei den Behör­den aus­ge­legt wor­den sind, nicht ohne dass man dies in der nörd­li­chen Tages­zei­tung bekannt gemacht hat. 
  • In den letz­ten Jah­ren kam hin­zu, dass der Zugang zu die­sen Infor­ma­tio­nen auch über das Inter­net eröff­net wur­de, als Zusatz­in­for­ma­tio­nen für die­je­ni­gen, die über die tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten ver­fü­gen, vor allem einen schnel­len Netz­an­schluss haben

Auf­grund der Aar­hus-Kon­ven­ti­on, euro­pa­recht­li­cher Vor­schrif­ten und der ein­zel­nen deut­schen Bun­des- und Lan­des­ge­set­ze wur­den auch die aner­kann­ten Umwelt­ver­bän­de und der Bau­ern­ver­band als Trä­ger öffent­li­cher Belan­ge zuge­las­sen. Sie waren eben­falls Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der Euro­päi­sche Gerichts­hof in Luxem­burg hat in sei­ner his­to­ri­schen Altrip-Ent­schei­dung (2017) der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung bei den Ver­fah­ren mit einer Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung, also vor allem Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren, so hohe Prio­ri­tät zuge­mes­sen, dass er Feh­ler bei der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zu Feh­lern der Geneh­mi­gung bzw. des PFB erklär­te. Das führ­te zur Auf­he­bung der Geneh­mi­gung und damit der Zulas­sung des gesam­ten Projekts.

In der Aar­hus-Kon­ven­ti­on wird der inter­es­sier­ten Öffent­lich­keit und den Umwelt­ver­bän­den eine maß­geb­li­che Betei­li­gung ein­ge­räumt, die Unter­zeich­ner­staa­ten sind ver­pflich­tet sol­che Betei­li­gungs­rech­te zwin­gend ein­zu­räu­men. Sowohl die BRD als auch die EU haben die­sen völ­ker­recht­li­chen Ver­trag rati­fi­ziert, er ist inner­staat­lich ver­pflich­tend. Die zahl­rei­chen in den letz­ten Jahr­zehn­ten erlas­se­nen ein­fach­ge­setz­li­chen Bun­des- und Lan­des­re­ge­lun­gen in Deutsch­land haben die­sen Anfor­de­run­gen im Wesent­li­chen entsprochen.

Mit die­sen Bür­ger­be­tei­li­gun­gen soll es nun aber seit Mit­te Mai weit­ge­hend ein Ende haben: seit­dem hat der Bun­des­tag die bestehen­de Art der Bür­ger­be­tei­li­gung im Rah­men der Coro­na-Rege­lun­gen abgeschafft.

Maß­geb­li­che kon­ser­va­ti­ve Kräf­te aus der Black Rock-Ecke der CDU/CSU und des See­hei­mer Krei­ses der SPD waren sich seit län­ge­rem einig, dass die Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung ein­ge­schränkt oder gar abge­schafft wer­den müs­se. Offen­sicht­lich haben die Ein­wen­dun­gen der Bürger*innen und der Umwelt­ver­bän­de in den Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren all­zu häu­fig zen­tra­le Wider­sprü­che bei Groß­pro­jek­ten auf­ge­zeigt und die recht­li­chen Feh­ler der Ver­fah­ren erkenn­bar wer­den las­sen. So sind man­che Ver­fah­ren in Erör­te­rungs­ter­mi­nen zu Fall gekom­men und nicht mehr ver­wirk­licht worden.

Ver­su­che, die Aar­hus-Kon­ven­ti­on zu kip­pen, sind bis­lang auch am Wider­stand der EU geschei­tert. Auch der deut­sche Gesetz­ge­ber hat­te bis­her Ableh­nung signa­li­siert. Nun bot sich aber mit der Coro­na-Kri­se die gro­ße Chan­ce, an die Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung Hand anzulegen. 

Und das kam – wie sich aus den Geset­zes­ma­te­ria­li­en ergibt – so: Wegen der im Zuge der Covid-19-Pan­de­mie bun­des­weit ver­füg­ten Aus­gangs- und Kon­takt­be­schrän­kun­gen haben Unter­neh­men und Unter­neh­mens­ver­bän­de auf prak­ti­sche Schwie­rig­kei­ten bei der Durch­füh­rung der Ver­wal­tungs­ver­fah­ren hin­ge­wie­sen. Die Pro­ble­me betref­fen ins­be­son­de­re die öffent­li­che Aus­le­gung von Antrags­un­ter­la­gen im Rah­men der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung, aber auch bei der Durch­füh­rung von Erör­te­rungs­ter­mi­nen und Antrags­kon­fe­ren­zen gera­de bei UVP-pflich­ti­gen Vor­ha­ben. Die­se Schwie­rig­kei­ten bestan­den – wie auch wir in den Ver­fah­ren für die HGÜ-Tras­sen – fest­stel­len muss­ten in der Tat, denn da muss­ten Antrags­kon­fe­ren­zen und Erör­te­rungs­ter­mi­ne rei­hen­wei­se abge­sagt werden.

Aller­dings: die Initia­to­ren des Pla­nungs­si­cher­stel­lungs­ge­set­zes haben in die­ser Situa­ti­on nicht etwa – wie die Tras­sen­be­trof­fe­nen bean­tragt hat­ten – ein gesetz­li­ches Mora­to­ri­um mit einer Aus­set­zung der Ver­fah­ren bis zum Ende der Aus­gangs­be­schrän­kun­gen gefordert. 

Nein, das jetzt zu Gesetz gewor­de­ne  Vor­ge­hen ziel­te dar­auf ab, für sämt­li­che grö­ße­ren Ver­fah­ren, vor allem auch für die HGÜ-Tras­sen, die Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung bis 2021, zum Teil bis 2025 weit­ge­hend aus­zu­set­zen und bei Bewäh­rung auch abzuschaffen.

Schein­hei­lig for­mu­liert der Gesetz­ent­wurf den Lösungs­vor­schlag so, als hät­ten die Bürger*innen alle dar­auf gewar­tet, dass sie von der Pflicht zur phy­si­schen Anwe­sen­heit bei der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung befreit wür­den, weil sie “sich zum Teil in gro­ßer Zahl zusam­men­fin­den müssten”.

Gesetz wur­de jetzt:

  • Soweit es um die Bekannt­ma­chung von Unter­la­gen und ande­ren Infor­ma­tio­nen geht, sol­len die­se (allein) über das Inter­net zugäng­lich gemacht werden.”
  • Als Ersatz für zwin­gend durch­zu­füh­ren­de Erör­te­rungs­ter­mi­ne, münd­li­che Ver­hand­lun­gen oder Antrags­kon­fe­ren­zen wird das Instru­ment einer Online-Kon­sul­ta­ti­on ein­ge­führt”. Ansons­ten kön­ne man gänz­lich auf die­se Betei­li­gun­gen von Bürger*innen verzichten.
  • Online-Kon­sul­ta­tio­nen sol­len so ablau­fen, dass den Betrof­fe­nen der Zugang zu den Infor­ma­tio­nen im Inter­net gewährt wird. Die betrof­fe­nen Bürger*innen kön­nen sich dann schrift­lich oder elek­tro­nisch äußern.
  • Antrags­kon­fe­ren­zen – wie im Bun­des­fach­pla­nungs­ver­fah­ren – wer­den gänz­lich abge­schafft und durch die Mög­lich­keit zur schrift­li­chen oder elek­tro­ni­schen Stel­lung­nah­me ersetzt.

Die­ses Pla­nungs­si­cher­stel­lungs­ge­setz tritt am 21. Dezem­ber 2025 außer Kraft, also erst in fast 5 Jahren.

Bei die­sem Gesetz han­delt es sich nicht dar­um, im Rah­men der Coro­na-Kri­se die Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung nun­mehr auf den neu­es­ten IT-tech­ni­schen Stand zu brin­gen als eine Lösung des Pan­de­mie­pro­blems, die man auch in Anbe­tracht der sons­ti­gen Grund­rechts­be­schrän­kun­gen die­ser Zeit ertra­gen kön­nen muss.

Das wäre eine völ­li­ge Fehl­ein­schät­zung der Situa­ti­on! Hier wird näm­lich unter dem Man­tel der Coro­na-Kri­sen­ret­tung eine 70 Jah­re gewach­se­ne Rechts­kul­tur der Bür­ger­be­tei­li­gung in den Orkus gekippt. Die Bedeu­tung der Ein­wen­der in den Ver­fah­ren wird zur Unkennt­lich­keit redu­ziert. Der Bür­ger wird vom Sub­jekt zum Objekt staat­li­chen Han­delns gemacht.

Die­ses Pla­nungs­si­cher­stel­lungs­ge­setz ist völ­ker­rechts­wid­rig, ver­fas­sungs­wid­rig und ver­stößt gegen Euro­pa­recht und kann daher kei­ne Gel­tung bean­spru­chen

Auf die Dis­kur­se der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung kön­nen Bür­ge­rin­nen und Ver­bän­de nicht verzichten! 

Erör­te­rungs­ter­mi­ne sol­len völ­lig wir­kungs­lo­se online-Kon­sul­ta­tio­nen wer­den oder ganz ent­fal­len. Tele­fon-bzw. Video­kon­fe­ren­zen ver­die­nen die­sen Namen nicht, da die­se kei­nen Erör­te­rungs­ter­min in elek­tro­ni­scher Form dar­stel­len, son­dern nur die online-Kon­sul­ta­ti­on als Mitteilungsfunktion. 

Betrof­fen sind fast alle zen­tra­len Berei­che des Umwelt­rechts. Damit kön­nen bis zum außer Kraft tre­ten des gesam­ten Geset­zes zum 31.12.2025 umstrit­te­ne Groß­pro­jek­te im Wind­schat­ten der Coro­na-Kri­se geneh­migt wer­den, ohne dass die Öffent­lich­keit und die Ver­bän­de wirk­sam Ein­fluss neh­men können.

Der Erör­te­rungs­ter­min stellt das Herz­stück umwelt­recht­li­cher Ver­fah­ren dar. Ihn weg­fal­len zu las­sen macht die­se Ver­fah­ren fak­tisch zur Farcce!

Wir for­dern statt­des­sen, Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren, in denen Antrags­kon­fe­ren­zen und  Erör­te­rungs­ter­mi­ne statt­fin­den kön­nen oder müs­sen, bis zum 30.9.2020 aus­zu­set­zen und nach einer dann aktu­el­len Lage­be­ur­tei­lung über zukünf­ti­ge Schrit­te zu entscheiden.

Wenn man den ange­ge­be­nen Zweck des Geset­zes, die Schwie­rig­kei­ten der Coro­na­kri­se zu über­win­den, ernst neh­men will, lässt die schon heu­te sagen, dass das Gesetz eine Zweck­ver­feh­lung ist, denn wir wer­den durch die Locke­run­gen der nächs­ten Wochen ohne wei­te­res in der Lage sein Antrags­kon­fe­ren­zen und Erör­te­rungs­ter­mi­ne durchzuführen.

Das Pla­nungs­si­cher­stel­lungs­ge­setz erweist sich als rechts­wid­ri­ges Pro­jekt­zu­las­sungs­be­schleu­ni­gungs­ge­setz auf Kos­ten der Rech­te der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, der Ver­bän­de und der Kommunen.

Um die Anwen­dung die­ses Geset­zes zu ver­hin­dern, müs­sen wir alles in die Wege lei­ten: eine Peti­ti­on zum Deut­schen Bun­des­tag zur Revi­die­rung des Geset­zes, und jede Form von recht­mä­ßi­gem Wider­stand gegen die Nicht­be­tei­li­gung der Bevöl­ke­rung an den Verfahren.

Das Gute ist, dass bei einer Über­prü­fung der Bun­des­fach­pla­nungs­ent­schei­dung oder von Plan­fest­stel­lungs­be­schlüs­sen sämt­li­che Rechts­feh­ler im Ver­fah­ren gel­tend gemacht wer­den kön­nen und dann zur Auf­he­bung irgend­wel­cher Geneh­mi­gun­gen füh­ren können. 

Die Nicht­be­tei­li­gung kann damit für Vor­ha­ben­trä­ger und Geneh­mi­gungs­be­hör­den ein unan­ge­neh­mes Dau­er­the­ma werden!

Das Ver­trau­en in die Inte­gri­tät des Gesetz­ge­bers im Rah­men von Coro­na besteht für mich aller­dings hin­sicht­lich von Ver­fah­rens­re­ge­lun­gen nicht mehr!

 

 

 

 

 

 

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