Am 24.05.2018 schrieben Bundestagsabgeordnete der CSU an Bundeswirtschaftsminister Altmaier. Federführend ist Marlene Mortler, Mitunterzeichner sind u. a. Albert Rupprecht, Anja Weisgerber, Karl Holmeier und Stephan Mayer sowie Florian Hahn.
Man will Altmaier dazu bewegen, den Bauern, deren Grund und Boden von der erdverkabelten HGÜ Leitung betroffen ist, nun doch wiederkehrende Leistungen zu zahlen, die sog. „Bauernmaut“. Mortler bezieht sich auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Formulierung „Wir prüfen die Grundlage für eine finanzielle Beteiligung betroffener Grundstückseigentümerinnen und ‑eigentümer an der Wertschöpfung des Netzausbaus, gegebenenfalls sind wiederkehrende Zahlungen eine Option“. Weiter heißt es „Die CSU spricht sich seit langem – zuletzt im Bayernplan 2017- für wiederkehrende Vergütungen in Form von dauerhaften Zahlungen in Ergänzung zu Dienstbarkeitsentschädigungen aus.“
Download des Schreibens: Schreiben an Peter Altmaier_Wiederkehrende Zahlungen (pdf, 270kB)
Dienstbarkeit – das ist ein schönes Wort für den Sachverhalt „Enteignung“. Und ein nach Ansicht von führenden Staatsrechtlern rechtswidrig durchgeführtes Projekt wie der überdimensionierte Stromnetzausbau zieht auch ein rechtswidriges Enteignungsverfahren nach sich – ob mit oder ohne Bauernmaut. Das sollte im Fokus der Bundestagsabgeordneten stehen.
Im Bayerischen Landtag dagegen spricht sich die CSU genau gegen die Bauernmaut aus. So hat die Fraktion am 12.12. 2017 einem Antrag auf Ablehnung der Bauernmaut zugestimmt. Diesem Antrag, den die SPD Fraktion einbrachte, lag ein Gutachten zu Grunde, das im Auftrag vom Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und dem Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) erstellt wurde. Man befürchtete, dass durch die wiederkehrenden Leistungen ein Bürokratiemonster und gleichzeitig ein Präzedenzfall auch für andere Infrastrukturmaßnahmen geschaffen werden könnte.
Was soll nun dieses Manöver der CSU im Bund? Kennt man den Beschluss des Landtages vom 12.12.2017 nicht? Oder ignoriert man ihn, um der heimischen CSU im Landtagswahlkampf Schützenhilfe zu leisten? Der Partei droht bekanntlich der Verlust der absoluten Mehrheit, da scheint jedes Mittel Recht zu sein, dies zu verhindern.
Dass Altmaier hier nachgibt, erscheint zudem unrealistisch, denn das würde erst recht einen Präzedenzfall schaffen, und zwar in Bezug auf einflussreiche Verbände. Die bisherige Bundesregierung war doch stets bemüht, den Forderungen der Vertreter von Verbänden wie BDEW und VBEW nachzukommen.
Antrag und Beschluss des Bayerischen Landtags sind weiterhin als Drucksachen 17/18698 und 17/19661 abrufbar.
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