Am 12.08.2016 erhielt Stanislaw Tillich, der derzeit amtierende Bundesratspräsident, einen Gesetzentwurf zur Vorlage im Bundesrat. Dem Entwurf war ein Begleitschreiben der Bundeskanzlerin beigefügt, in dem es heißt:
„Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, weil eine zeitnahe Verabschiedung erforderlich ist, um die Einleitung eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens sowie eine Zweitverurteilung auf völkerrechtlicher Ebene abwenden zu können.“
Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Dieses Gesetz regelt, wie Umweltvorhaben, z. B. Stromtrassen, geplant und durchgeführt werden müssen. Interessant ist die Wortwahl der Kanzlerin, „Zweitverurteilung auf völkerrechtlicher Ebene“. Damit wird deutlich, welchen Stellenwert eine Klage auf völkerrechtlicher Ebene, sprich vor dem Aarhus Komitee, hat. Und wie Kritiker einzuordnen sind, die in Verbindung mit einer solchen Klage von „Quatsch“ sprechen. Der Entwurf wurde dann auch am 23.09.2016 in erster Lesung im Bundesrat behandelt.
Die Trassengegner teilen durchaus die Einschätzung der Bundeskanzlerin, dass eine Zweitverurteilung vor dem Aarhus Komitee droht. Das Gesetz soll zwar an die völkerrechtlichen Vorgaben der Aarhus Konvention angepasst werden. Jedoch fehlen im aktuellen Entwurf wiederum entscheidende Kriterien der Aarhus Konvention. Das teilte die Rechtsanwältin der Aarhus Konvention Initiative, Dr. Roda Verheyen, in der Anhörung zur Gesetzesnovelle bereits mit. Aus diesem Grund fordert das breit aufgestellte Bündnis der Stromtrassengegner ein sofortiges Planungsmoratorium.
Der Gesetzentwurf durchläuft derzeit die parlamentarischen Verfahren, anschließend kommt die Klage. Brigitte Artmann formuliert es in ihrer aktuellen Präsentation so
„Nun müssen wir abwarten, bis der Bundestag das Umweltrechtsbehelfsgesetz beschlossen hat. Danach wird die Klage bei der UN eingereicht.“
Das Gesamtpaket der Bundesratsdrucksache ist unter der Nummer 422/16 im Dokumentations- und Informationsdienst des Deutschen Bundestags dokumentiert, der Brief der Bundeskanzlerin befindet sich auf den Seiten 5 und 6.
Präsentation Brigitte Artmann 07.09.2016 mit vielen zusätzlichen Infos, auch zum Raumordnungsverfahren Ostbayernring.
Hinweis: Wer den Brief der Bundeskanzlerin im Original lesen will, der kann entweder den Link am Ende des Beitrags benutzen, dort unter der DiP- Nummer abgelegt, die Seiten 5 und 6. Zusätzlich verlinkt auch im Beitrag, dort aber im Wust der Vorlagen etwas versteckt unter der Bezeichnung “Grunddrucksache”.