Die nächs­te Pha­se der Anti-Ener­gie­wen­de kann beginnen

Ach­tung: Fol­gen­de Ver­si­on ent­spricht nicht der Ori­gi­nal­ver­si­on des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft und Ener­gie, sehr wohl aber vie­len Ener­gie­wen­de­freun­den, Kli­ma­schüt­zern und Befür­wor­tern einer dezen­tra­len Bür­ger­en­er­gie­wen­de! Im Ori­gi­nal nach­zu­le­sen unter: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Energiewende/die-energiewende-ein-gutes-stueck-arbeit.html

 Drei_Gesetze_ein_Ziel

Die Ener­gie­wen­de soll­te unser Weg in eine siche­re, umwelt­ver­träg­li­che und wirt­schaft­lich erfolg­rei­che Zukunft sein. Mit den am 8. Juli 2016 beschlos­se­nen Geset­zes­vor­ha­ben hat die Bun­des­re­gie­rung den Best­sel­ler Bür­ger­en­er­gie­wen­de erfolgs­ver­spre­chend zum Schei­tern ver­ur­teilt. Die ver­schie­de­nen Ele­men­te der Ener­gie­wen­de wur­den unsin­nig zusam­men­ge­fügt und damit die Zukunft für die nächs­te Gene­ra­ti­on extrem gefähr­det. Aus den vie­len Puz­zle­tei­len erneu­er­ba­re Ener­gien, Strom­markt, Ener­gie­ef­fi­zi­enz, Net­ze und Digi­ta­li­sie­rung wur­de ein ein­sei­ti­ges Geschäfts­mo­dell für bestimm­te Lob­by­grup­pen erschaffen.

Damit wur­de die größ­te Reform des Strom­mark­tes seit der Libe­ra­li­sie­rung in den neun­zi­ger Jah­ren gehemmt: die Bür­ger­be­tei­li­gung durch Aus­schrei­bun­gen bei erneu­er­ba­ren Ener­gien, das Ein­hal­ten von Kli­ma­zie­len und die schnel­le Wei­ter­ent­wick­lung von Spei­cher­mög­lich­kei­ten wird behin­dert. Durch das Schaf­fen des Strom­markt 2.0, der durch die Begren­zung des Aus­baus für Erneu­er­ba­re Ener­gien, die benö­tig­ten Kapa­zi­tä­ten nicht errei­chen läßt, wird somit wei­ter­hin schmut­zi­gem Koh­lestrom der Zugang zu 45 Mil­lio­nen Strom­kun­den in Deutsch­land ermög­licht. Die­se Refor­men haben ein gemein­sa­mes Ziel: den euro­päi­schen Bin­nen­markt, der ein gigan­ti­sches Geschäfts­mo­dell für pri­vi­li­gier­te Groß­kon­zer­ne und Aktio­nä­re dar­stellt, auf Kos­ten des „klei­nen Mannes“.

Erneuerbare_Energien_Gesetz_2017

Umstel­lung des Erneu­er­ba­ren-Aus­bau auf wett­be­werbs­ver­zer­ren­de Ausschreibungen

Schon mit dem EEG 2014 hat die Regie­rung ange­fan­gen an der Erfolgs­ge­schich­te des EEG zu sägen-die ver­pflich­ten­de Direkt­ver­mark­tung wur­de ein­ge­führt. Wer Strom pro­du­ziert, muss­te ihn auch selbst ver­mark­ten. Die Umstel­lung von “Ein­spei­sen” auf “Ver­mark­ten” hat durch feh­len­de Kennt­nis­se und recht­li­che Absi­che­run­gen bei vie­len klei­nen Unter­neh­men zum Ruin geführt. Mit dem Erneu­er­ba­ren-Ener­gien-Gesetz 2017 (EEG 2017) wird die Pha­se der Tech­no­lo­gie­för­de­rung mit poli­tisch fest­ge­setz­ten Prei­sen been­det, was für vie­le Anle­ger weni­ger Pla­nungs­si­cher­heit und in Fol­ge des­sen zu einer gerin­ge­ren Inves­ti­ti­ons­be­reit­schaft füh­ren wird. Des­halb wird jetzt auch auf Aus­schrei­bun­gen umge­stie­gen. Die Höhe der erfor­der­li­chen Ver­gü­tung für Strom aus erneu­er­ba­ren Ener­gien wird über Auk­tio­nen ermit­telt. Der wei­te­re Aus­bau erfolgt damit zu Dum­ping­prei­sen, wenn über­haupt. Einer Über­för­de­rung hät­te auch durch ande­re Model­le ver­hin­dert wer­den kön­nen, hät­te dadurch aber Alle gleich­be­han­delt. Bei der Umstel­lung auf Wett­be­werb wird die Akteurs­viel­falt – ein Mar­ken­zei­chen der deut­schen Ener­gie­wen­de – jetzt end­lich wie­der been­det und auf das frü­he­re zen­tra­le Sys­tem zurück­ge­führt. Bür­ger­en­er­gie­ge­sell­schaf­ten wer­den zwar erst­mals im Gesetz defi­niert und kön­nen unter erleich­ter­ten Bedin­gun­gen an den Aus­schrei­bun­gen teil­neh­men, aller­dings haben Erfah­run­gen in ande­ren Län­dern wie z.B. Bra­si­li­en, Süd­afri­ka ‚im kana­di­schen Onta­rio, Groß­bri­tan­ni­en, Por­tu­gal oder auch Irland gezeigt, dass das nicht klappt, also wird das bei uns auch nicht anders lau­fen-Ziel erreicht. Aus­ge­schrie­ben wird die Ver­gü­tungs­hö­he für Wind­ener­gie an Land und auf See, Pho­to­vol­ta­ik und Bio­mas­se. Aus­ge­nom­men sind klei­ne Anla­gen, aber die kom­men auch noch dran. Mit den beschrie­be­nen Maß­nah­men soll der Anteil der erneu­er­ba­ren Ener­gien von heu­te 33 Pro­zent bis 2025 auf 45 Pro­zent gestei­gert wer­den. Exper­ten bezwei­feln das und hal­ten die Aus­bau­brem­se für das fal­sche Kon­zept-aber egal-Geld regiert die Welt!

Strommarktgesetz

Wir machen den Strom­markt fit für die Energiekonzerne

Deutsch­lands Strom­ver­sor­gung muss kos­ten­güns­tig und ver­läss­lich blei­ben, gera­de und erst recht wenn zuneh­mend Wind- und Son­nen­strom das Markt­ge­sche­hen durch Bür­ger­be­tei­li­gung bestim­men. Mit dem Strom­markt­ge­setz wer­den die Wei­chen für einen gering­fü­gi­gen Wett­be­werb von fle­xi­bler Erzeu­gung, fle­xi­bler Nach­fra­ge gestellt , wenn mög­lich ohne Spei­cher und ohne läs­ti­ge Bür­ger­be­tei­li­gung . Die Strom­händ­ler wer­den aus der Pflicht genom­men: Wer Strom an Kun­den ver­kauft, muss eine iden­ti­sche Men­ge beschaf­fen und zeit­gleich ins Netz ein­spei­sen-ob das Atom­strom aus dem Aus­land oder Koh­lestrom aus der Lau­sitz ist-egal-Haupt­sa­che bil­lig. Damit bleibt die Ver­sor­gung sicher, auch wenn das lang­fris­tig das Ende des Kli­ma­schut­zes bedeu­tet. Der durch Über­ka­pa­zi­tä­ten immer bil­li­ger wer­den­de Strom am Strom­groß­han­dels­markt sorgt für eine gut gelaun­te Groß­in­dus­trie und stei­gen­den Strom­prei­sen bei der nor­ma­len Bevöl­ke­rung-aber denen kann man ja sagen, die erneu­er­ba­ren Ener­gien sind dar­an schuld. Es wer­den die Kapa­zi­tä­ten vor­ge­hal­ten, die von Kun­den nach­ge­fragt wer­den – nicht mehr, aber auch nicht weni­ger-der Rest wird gewinn­brin­gend expo­tiert-2015 wur­den so ca. 2 Mil­li­ar­den Euro erwirt­schaf­tet. Um die Kli­ma­zie­le zu errei­chen, wer­den 13 Pro­zent der Braun­koh­le-kapa­zi­tä­ten in Deutsch­land in eine “Sicher­heits­be­reit­schaft” mit anschlie­ßen­der Still­le­gung über­führt-die­se alten, schon abge­schrie­be­nen Wer­ke wären sowie­so bald abge­schal­ten wor­den, aber so kann man den Freun­den der Koh­le­indus­trie noch ein paar Mil­lio­nen extra zukom­men las­sen, auch wenn die Koh­le­kraft­wer­ke nicht fle­xi­bel genug sind, um die Schwan­kun­gen der EE aus­zu­glei­chen, aber das wis­sen ja nur Wenige.

Gesetz_zur_Digitalisierung_der_Energiewende

Wir machen die Ener­gie­wen­de digi­tal, einen glä­ser­nen Ver­brau­cher – und knüp­fen den Leu­ten noch ein biß­chen mehr Geld ab

Jetzt wird das Start­si­gnal für Smart Grid, Smart Meter und Smart Home in Deutsch­land gesetzt und soll so die digi­ta­le Infra­struk­tur für eine erfolg­rei­che Ver­bin­dung von über 1,5 Mil­lio­nen Strom­erzeu­gern und gro­ßen Ver­brau­chern ermög­li­chen. Im Zen­trum des Geset­zes zur Digi­ta­li­sie­rung der Ener­gie­wen­de steht die Ein­füh­rung intel­li­gen­ter Mess­sys­te­me. Sie die­nen als Kom­mu­ni­ka­ti­ons­platt­form, um das Strom­ver­sor­gungs­sys­tem ener­gie­wen­de­taug­lich zu machen, obwohl es bis jetzt ja eigent­lich ohne dies Alles auch ganz gut funk­tio­niert hat. Der  Strom­ver­brauch soll dadurch sicht­bar gemacht wer­den (weiß man das etwa bis jetzt noch nicht)  und hel­fen bewuss­ter mit Ener­gie umzu­ge­hen. Das wird zwar nicht pas­sie­ren, weil es kei­ne Anrei­ze für Strom­spa­ren gibt, son­dern nur für Viel­ver­brauch, aber trotz­dem kann man damit gut Geld ver­die­nen, weil das Käst­chen zur Pflicht gemacht wird. Dabei defi­niert das Gesetz kla­re Min­dest­stan­dards für Daten­schutz- und Daten­si­cher­heit, um die Digi­ta­li­sie­rung nicht nur smart, son­dern auch sicher zu gestal­ten-bei Frau Mer­kel ist das lei­der nicht gelun­gen-aber bei Smart Grid &Co funk­tio­niert das bestimmt.

 

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