Aktuell ist von den Netzbetreibern Tennet und Transnet BW eine weitere Stromtrasse mit dem Namen SUED.LINK geplant.
SUED.LINK ist eine 800km lange Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitung (HGÜ) im Rahmen des Netzentwicklungsplan. Die Trasse soll unter anderem, im Zuge des EEG Windstrom von Nordeuropa in die südlichen Regionen von Deutschland bringen.
Die Trasse SUED.LINK wurde im Jahr 2013 in den Bundesbedarfplan aufgenommen. Die Streckenführung ist von Wilster (Nähe Hamburg) bis nach Grafenrheinfeld (Nähe Schweinfurt) geplant. Am nördlichen Ende befindet sich das Kernkraftwerk (KKW) Brokdorf, das bis 2021 stillgelegt werden soll. Am südlichen Ende der Trasse befindet sich das KKW Grafenrheinfeld, das bereits 2015 vom Netz genommen werden soll. Das KKW Grafenrheinfeld ist zur Zeit an das Europäische Verbundnetz angeschlossen ist.
Die HGÜ Trasse SUED.LINK ist bei den bisherigen Planungen als Freileitung, wie die Strompassage Süd-Ost, geplant. Auch der SUED.LINK wird wohl mit einer Gleichspannung von ±500 kV betrieben werden
Erst im Februar 2014 haben die beiden Betreiberfirmen den Verlaufsplan für die Haupttrasse von Wilster nach Grafenrheinfeld vorgeschlagen.Betroffene Bundesländer sind durch diese Streckenführung Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfale, Hessen und Bayern.
Wie auch bei der Süd-Ost Passage ist die Bundesnetzagentur als verantwortliche Regulierungsbehörde die entscheidende Instanz.
Die Kosten belaufen sich nach Aussage des Geschäftsführers von TenneT im unteren einstelligen Milliardenbereich. Die geplante Übertragungstrasse soll 2016 in Bau gehen und 2022 fertiggestellt werden.
Aktuell wurde vom Betreiber der Dialog mit den Bürgern über den Trassenverlauf noch nicht gestartet. Der Tennet-Geschäftsführer Lex Hartman hat die CSU-Landesregierung wegen ihres Moratoriums kritisiert. Die Landesregierung von Bayern hat aufgrund von massiven Protesten von Anwohnern gegen die anderen geplanten Haupttrassen ein Moratorium eingereicht.
Auch bei der Planung von SUED.LINK zeigt sich, die schlechte Informationspolitik der Netzbetreiber.
Ergänzung:
die Süd.Link-Trasse ist vorgesehen als sog. Pilotvorhaben für Erdverkabelung (Bundesbedarfsplangesetz BBPlG – Vorhaben Nr. 4) unter den Voraussetzungen, wie es im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG – § 2) beschrieben ist:
(Zitat):
“Im Falle des Neubaus ist auf Verlangen der für die Zulassung des Vorhabens zuständigen Behörde bei
den Vorhaben nach Absatz 1 eine Höchstspannungsleitung auf einem technisch und wirtschaftlich effizienten
Teilabschnitt als Erdkabel zu errichten und zu betreiben oder zu ändern, wenn die Leitung
1. in einem Abstand von weniger als 400 Meter zu Wohngebäuden errichtet werden soll, die im
Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich im Sinne des § 34 des
Baugesetzbuchs liegen, falls diese Gebiete vorwiegend dem Wohnen dienen, oder
2. in einem Abstand von weniger als 200 Meter zu Wohngebäuden errichtet werden soll, die im Außenbereich
im Sinne des § 35 des Baugesetzbuchs liegen.”
(Zitat Ende)
Diese rechtliche Möglichkeit besteht bei der Süd-Ost Passage n i c h t (BBPlG – Vorhaben Nr. 5)