Pressemitteilung : 20.06.2023
Bürgerinitiative Bergrheinfeld e.V. nun anerkannter Umwelt-Klageverband für Bayern, Hessen und Thüringen
Mit Schreiben vom 08. Juni 2023 hat das Umweltbundesamt in Dessau nun dem Antrag der Bürgerinitiative Bergrheinfeld e.V. vom 30.03.2023 stattgegeben und die Anerkennung als Vereinigung zur Einlegung von Rechtsbehelfen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gem. § 3 UmwRG erteilt. Damit erhält die Bürgerinitiative Bergrheinfeld e.V. die Mitwirkungs- und Klagerechte eines anerkannten Umwelt-Klageverbands, vergleichbar mit dem Bund Naturschutz in Bayern oder der Deutschen Umwelthilfe.
Die Bürgerinitiative Bergrheinfeld e.V. setzt sich für eine weitestgehend dezentrale Energiewende mit fairer Teilhabe der Bürgerschaft in der Region sowie für bezahlbare Energie ein. Wesentliches Ziel ist hierbei eine dezentrale Energieplanung im Einvernehmen mit Landschafts- und Umweltschutz als tragfähiger Alternative zum geplanten völlig überdimensionierten Stromübertragungsnetzausbaus.
Die Bürgerinitiative kann damit sämtliche Rechtsfehler in Bescheiden und bei sonstigem Behördenhandeln vor Gericht bringen, soweit gegen einschlägige Umweltbestimmungen bei Infrastrukturvorhaben und anderen umweltbelastenden Projekten verstoßen wird, ganz gleich ob der Staat oder ein sonstiger Hoheitsträger wie die Kommunen handeln. Anders als bisher muss die Bürgerinitiative nicht mehr in eigenen Rechten betroffen oder beeinträchtigt sein. Der Rechtsfehler muss sich nur auf das Anerkennungsgebiet ungünstig auswirken. Mit der Anerkennung durch das Umweltbundesamt ist die BI Bergrheinfeld e.V. nun ein anerkannter klageberechtigter Umweltverband, nicht nur in Bayern, sondern auch in Thüringen und Hessen.
Eingaben an die Bundesnetzagentur, Stellungnahmen bei Antragskonferenzen, Demos und Kundgebungen vor Ort wurden bisher nicht ernst genommen. Die logische Konsequenz für die Bürgerinitiativen ist daher aufgrund ihrer neuen Funktion und Rechtsposition der Klageweg. Damit kann die Bürgerinitiative neue effektivere Wege beschreiten im grenzüberschreitenden Kampf gegen einen überdimensionierten Übertragungsnetzausbau und für das Gelingen der Energiewende.
Hintergrund der Anerkennung als Umwelt-Klageverband
Das wesentliche Argument für den massiven Stromübertragungsnetzausbau war bisher immer, dass dann der Windstrom aus dem Norden in den Süden transportiert wird, der hier gebraucht wird. Aber derzeit arbeitet der Freistaat Bayern mit Hochdruck daran, dass der Windkraftausbau auch in Bayern sehr schnell und in sehr großem Umfang erfolgt. Realistisch werden in wenigen Jahren auch im Norden Bayerns um die 1.000 Windräder neu gebaut werden.
Zusätzlich erfolgt in hoher Geschwindigkeit der Zubau der Photovoltaik. Aus heutiger Sicht ist alleine in Nordbayern bis zum Jahr 2030 mit einem Zubau von Windkraft und Photovoltaik von weit über 15.000 Megawatt zu rechnen. Das entspricht der Leistung von rund 12 Atomkraftwerken.
Und der in diesen und den vorhandenen Wind- und Photovoltaikanlagen in der Region erzeugten Strom wird ausreichen, alle privaten Haushalte und die gewerblichen Betriebe der Region zu versorgen.
Der Stromnetzausbau muss auf das energiewirtschaftlich Notwendige und volkswirtschaftlich Sinnvolle begrenzt werden. Denn sicher ist, dass der Ausbau der Stromnetze im Wesentlichen von den privaten Haushalten und den mittelständischen Unternehmen über die Stromrechnung bezahlt werden muss. Ein vollkommen überzogener Stromnetzausbau belastet den Geldbeutel der Menschen unnötig und leistet auch keinen wesentlichen Beitrag für Klimaschutz und Energiewende.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
BI Bergrheinfeld e.V. – 20.06.2023